Anspruchsdauer ALG 1 berechnen

  • Hallo,


    ich habe Fragen zur Berechnung der Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld 1 im Zusammenhang mit verlängerter Anspruchsdauer wegen höherem Alter und evtl. Auswirkung von vorheriger / zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit.


    Mein Fall:

    Ich bin seit dem 01.04.2021 (leider wieder) arbeitslos nach einer Corona-/betriebsbedingten Kündigung durch meinen Arbeitgeber (keine Eigenkündigung / Aufhebungsvertrag). Zuvor war ich einige Monate arbeitslos, davor krank und versicherungspflichtig beschäftigt mit folgenden Daten:


    01.09.2019 - 31.03.2021 versicherungspflichtig beschäftigt (Vollzeit Arbeitgeber 1)

    05.01.2019 - 31.08.2019 arbeitslos (Bezug von ALG 1)

    16.10.2017 - 04.01.2019 Krankengeldbezug - (während Beschäftigung bei AG 2 im Zeitraum 01.01.2017 - 30.06.2018 s.u.)

    01.01.2017 - 30.06.2018 versicherungspflichtig beschäftigt (Vollzeit AG 2 - mit Krankengeld 16.10.2018 - 04.01.2019 s.o.)

    01.12.2001 - 31.12.2016 versicherungspflichtig beschäftigt (Vollzeit AG 3)


    Info:
    während der Beschäftigung beim AG 2 - (Zeitraum 01.01.2017 - 30.06.2018) kam es zum Bezug von Krankengeld (16.10.2017 - 04.01.2019), - also über das Ende der Beschäftigung hinaus.

    Der Bezug des Krankengeldes hatte keine negativen Auswirkungen auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes (in 2019).

    Mir wurde gesagt, dass bei der Anwartschaft Zeiten von Krankengeldbezug wie Arbeitszeiten gewertet werden. Ich erwähne es hier nur für den Fall, dass es (doch) Auswirkungen auf den aktuellen Bezug von Arbeitslosengeld haben sollte / könnte.


    Im Juni 2021 werde ich 60 Jahre (derzeit noch 59).


    Ich habe aktuell Arbeitslosengeld 1 (ab 01.04.2021) beantragt und habe einen Bewilligungsbescheid bekommen mit der Bezugsdauer von 543 Tagen (01.04.2021 - 03.10.2022), - statt der erwarteten 720 Tage gem. Altersstaffel.


    Auf meine Nachfrage zur Berechnung wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass ich im Rahmen einer Neubewilligung mit 578 Tagen Beschäftigungszeit nur einen Anspruch auf ALG 1 für 543 Tage erworben habe.


    Auf weitere Nachfrage warum es nicht 720 Tage (wie ab 58 Lj.) seien, wurden mir dazu keine näheren Angaben zur Berechnung gemacht, stattdessen verwies man mich auf die Informationsmöglichkeiten bei "Google" und der Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen, wenn ich der Meinung sei, dass die Berechnung falsch sei.

    (bei vorherigen Telefonaten - Arbeitssuchend-Meldung etc. - wurde mir gesagt, dass ich aus der letzten Arbeitslosigkeit noch eine Restanspruch von 303 Tage hätte und der Anspruch aus der letzten Beschäftigung hinzugerechnet würde bis max. 720 Tage Gesamtanspruch...)


    Für mich ist völlig unklar wie die Berechnung der Anspruchsdauer erfolgt ist und ob sie so korrekt ist.


    Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine entsprechende Auskunft bekäme.


    Vielen Dank im Voraus.