Private Rentenversicherung auszahlen lassen

  • Hallo liebe Community,

    ich möchte mir das in der privaten Rentenversicherung neue leben Lebensversicherung AG gebildete Kapital auszahlen lassen. Versicherungsbeginn war 1.8.2013. Auf dem Informationsblatt zum Vertrag steht, dass eine Auszahlung möglich sei.

    Die Mitarbeiterin der Hotline erklärte mir während der ersten Corona-Welle letztes Jahr (2020) in einer halbstündigen Beratung, das wäre ok, ich müsste einen Sockelbetrag stehen lassen (rund 1000.- €) den Rest würde ich ausgezahlt bekommen.

    Auf meine entsprechende E-Mail bekam ich damals jedoch nur per Post ein auf einen Monat befristetes Angebot, die Raten ab sofort ruhen zu lassen (die berühmten 150.- €), was mich irritierte. Da ich finanziell als Freiberuflerin jedoch wieder Land sah und entsprechend malochte, habe ich bis heute weiter eingezahlt.

    Jetzt (2021) aber will ich nicht mehr die hohen Fonds- und Verwaltungskosten zahlen und auch bedingt durch Corona-Honorarausfälle raus aus dem Vertrag. Wie komme ich an mein Geld? :?::?::?:Ich freue mich über eure Hinweise und Erfahrungsberichte. Danke im Voraus!

    Viele Grüße

    Bleibt gesund!

    Jammasin

  • Hallo Jammasin , willkommen hier im Forum!


    Rentenversicherung ist nicht mein Spezialgebiet, aber eine vollständige Auszahlung/Abbruch müsste "problemlos" gehen. Du wirst eventuell weniger zurückbekommen, als Du eingezahlt hast, da in den ersten Jahren zunächst die Abschlussprovisionen bezahlt wurden. Was steht denn dazu im Vertrag (nicht im Informationsblatt)?

  • Hallo Jammasin , willkommen hier im Forum!


    Rentenversicherung ist nicht mein Spezialgebiet, aber eine vollständige Auszahlung/Abbruch müsste "problemlos" gehen. Du wirst eventuell weniger zurückbekommen, als Du eingezahlt hast, da in den ersten Jahren zunächst die Abschlussprovisionen bezahlt wurden. Was steht denn dazu im Vertrag (nicht im Informationsblatt)?

  • Hallo Tobias,

    danke für deinen Willkommensgruß!

    Also, in dem Antwortschreiben auf meine Kündigung letztes Jahr steht: "Die Kündigung Ihrer Versicherung führt nicht zur Auszahlung einer Leistung. Bei Kündigung führen wir Ihre Versicherung bis zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn beitragsfrei fort und zahlen Ihnen dann eine verminderte Rente."

    Bei einer Beitragsfreistellung gelte der garantierte Rentenfaktor für den fondsgebundenen Vertragsteil (100%) unverändert. Meine Beteiligung an künftigen Überschüssen werde nicht ausgeschlossen. Die dargestellten garantierten Leistungen könnten sich durch die Überschussbeteiligung noch erhöhen. mmm

    Im Vertrag steht davon nichts, aber in den Vertragsgrundlagen zur Hybridrentenversicherung als Basisrente der neuen Lebensversicherung AG: Informationen nach § 7 Abs. 1 VVG:

    "7. Sie können Ihre Versicherung vor dem vereinbarten Rentenbeginn schriftlich zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise kündigen. Bei Kündigung wandelt sich die Versicherung ganz oder teilweise in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Rente um." Dann wird wieder auf den AVB verwiesen. Ähnlich steht das uch in dem Beratungsprotokoll, damals wollte ich wissen, was eine Rürup-Förderung ist.

    Jetzt habe ich dich leider zugetextet?! - Entschuldigung!

    Meine neue Frage ist jetzt: Kann ich die RV nicht einfach verkaufen? VG

  • Oh ja, danke fürs "Zutexten", der Hinweis auf Rürup war Gold wert.


    Basisinfos zu Rürup findest Du hier:

    https://www.finanztip.de/ruerup-rente-basisrente/


    Jetzt wäre wichtig zu wissen, was Deine Ziele bei Vertragsabschluss waren, und ob sich an diesen langfristig etwas geändert hat.


    Falls Dein Vertrag nicht (mehr) zu Dir passt, kannst Du entweder beitragsfrei stellen oder evtl. auf einen anderen Versicherer übertragen (ob das möglich ist, steht im Vertrag). Falls Du nicht fortsetzt, musst Du klären, wie Du alternativ fürs Alter vorsorgst.

  • Daaanke für die Infos! Ich hatte zwar nach Rürup u. Ähnlichem gefragt, der Begriff steht steht jedoch nicht im Vertrag. - Welchen Vorteil hätte denn die Übertragung auf einen anderen Versicherer?

    Die ganze Kiste ist ein Rürup-Vertrag? Dann gibt es zum Ablauf eine Rente, keine anderen Optionen möglich. :(

    Wenn es kein Rürup-Vertrag ist, gäbe es also andere Optionen...?!:?:8)

    Letztlich steht da ja nichts von Rürup, allerdings "Basisrente", doch das kann ja alles Mögliche sein, wäre das ein Argument für eine Ausnahmeregelung seitens der NL? Von wegen Formfehler?