Steuernummer ist nicht gleich UST-Ident-Nummer - oder etwa doch?

  • Hallo und guten Morgen Community, :)



    ich habe eine Frage: ist denn die Steuernummer gleich der UST-Ident-Nummer - m.a.W. gibt es hier eine Entsprechung oder irgendwie geartete Gleichsetzung.


    Ich bin im Moment dabei eine UG zu gründen - alles ist bis jetzt gut gelaufen.

    Beim Anmelden dieser Kapitalgesellschaft hab ich das Online-Formular ausgefüllt. Das hat an der ein oder andern Stelle noch gehangen - sodass ich es noch nicht absenden konnte.

    Die Frage ist die: Also das hier ist meine Steuer-Nummer: 37xyz / 12345


    Ist denn - wenn ich das o.g. Formular zur Anmeldung einer Kapitalgesellschaft das Online-Formular ausgefüllt habe, dann auch so, dass ich ggf. eine Steuernummer ( also eine Umsatzsteuernummer noch bekomme!?

    Oder kann ich mit meiner bisherigen Steuernummer "arbeiten" !?


    Freue mich auf einen Tipp hier.

  • ... das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (http://www.bmwi.de) hat unter dem Titel "Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit" einen Ratgeber herausgebracht, der dich nix kostet und ziemlich viele Infos bereithält...


    Zu deiner Frage: Die UG (als juristische Person) bekommt eine eigene Steuernummer und auf Antrag auch eine USt-ID...

  • Hallo und guten Tag JDS,


    vielen Dank für Deine Antwort! Freue mich darüber und für die Infos.


    Ich werde mir den Ratgeber besorgen!


    Hab noch herausgefunden, wie es sich im Detail mit der Umsatzsteuer-Identifkationsnummer verhält.


    Also sagen wir mal so: Ich würde das Ganze der Einfachheit mal so zusammenfassen:

    Es ist ja so: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer hat mit der (Umsatz)steuernummer oder der persönlichen Identifikationsnummer im Grunde genommen eigentlich nichts zu tun.

    Im Einzelnen ist es vielmehr so: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigt man lediglich dann, sofern man internationale Umsätze tätigt. Dadurch können beispielsweise Einkäufe im Ausland umsatzsteuerfrei vorgenommen werden. Wer also eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt, muss auf jeden Fall Umsatzsteuererklärungen einreichen, auch wenn er grundsätzlich Kleinunternehmer ist. Die steuerfrei getätigten Geschäfte dabei sind zu deklarieren.


    Deshalb kann man schlussfolgern: Man sollte sich daher genau überlegen, ob man eine USt-Identifikationsnummer benötigt.


    Dir, JDS nochmals vielen Dank für Deinen Hinweis. Werde gleich auch noch auf die von dir genannte Ressource gucken.


    Viele Grüße

    Gibraltar

  • Ja, gerne geschehen.


    Aber mit der Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung bekomme ich ( Steuerlaie) leicht angegraute Haare. Ich glaube nicht, dass eine Kapitalgesellschaft "Kleinunternehmer" sein kann... weiß es aber nicht und bin ehrlich gesagt zu faul, mich dahingehend schlau zu machen.

    Vielleicht antwortet hierzu ja noch ein/e Steuerexperte/in...

  • Kleinunternehmer kann jeder sein, auch eine Kapitalgesellschaft.

    Es kommt einzig und allein auf die Umsatzgrenzen und den entsprechenden Antrag an.

    Ob die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist (kein Vorsteuerabzug), muss im Einzelfall entschieden werden.