AU-Bescheinigung an wen bei beginnender Arbeitslosigkeit?

  • Hallo,

    in meinem Umfeld liegt folgende Situation vor:

    - AN wird in Probezeit krank und hat AU-Bescheinigung vom 01.04. - 07.04.

    - AG kündigt daraufhin zum 06.04. ordentlich (Kündigung wird durch AN akzeptiert)

    - AN beantragt Arbeitslosengeld am 06.04.

    - AN erhält daraufhin eine weitere AU vom 08.04. - 15.04.


    Nun die Fragen:

    1. An wen müssten die beiden AUs geschickt werden? An Krankenkasse + Agentur für Arbeit oder an Krankenkasse + Arbeitgeber?


    2. Ab welchem Datum übernimmt die Agentur für Arbeit die Krankenkassenbeiträge?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Hallo

    Folgende Situation

    Eine Freundin hat ihren Job verloren

    Hat sich nicht beim Amt gemeldet

    Da sie ein neuen Job in Aussicht hatte .. wo sie dann doch nicht genommen wurde … nun vielen die Krankenkassen Beiträge ihr zur Lasten was klar ist … für 3 Monat 2500 Euro


    Die Frage ist


    Gibt es die Möglichkeit diesen Betrag zu verringern, wenn ein nachweißt vorhanden ist das sie in diesen Zeitraum kein Einkommen hatte … oder eine Art der neuberächnung ?

  • Klingt so, als würden die 2.500,- Euro daher rühren, dass sie bei der Mitteilung ihrer Einkommensverhältnisse gegenüber der Krankenkasse nicht mitgewirkt hat. Wenn es so ist, sollte eine nachgeholte Mitwirkung insofern zur Korrektur führen können. Ggf. als "Widerspruch gegen den Beitragsbescheid" formulieren.