Hallo,
in meinem Umfeld liegt folgende Situation vor:
- AN wird in Probezeit krank und hat AU-Bescheinigung vom 01.04. - 07.04.
- AG kündigt daraufhin zum 06.04. ordentlich (Kündigung wird durch AN akzeptiert)
- AN beantragt Arbeitslosengeld am 06.04.
- AN erhält daraufhin eine weitere AU vom 08.04. - 15.04.
Nun die Fragen:
1. An wen müssten die beiden AUs geschickt werden? An Krankenkasse + Agentur für Arbeit oder an Krankenkasse + Arbeitgeber?
2. Ab welchem Datum übernimmt die Agentur für Arbeit die Krankenkassenbeiträge?
Vielen Dank für Eure Hilfe!