Optimale Weitergabe von Finanzen/Immobilien Eltern zu Erwachsenen Kindern

  • Hallo Community,


    Ich selbst bin 33 Jahre und habe zwei Erwachsene Brüder. Wir sind in der glücklichen

    Situation, dass unsere Eltern (70 Jahre) uns bereits jetzt nach und nach Geld/Immobilien schenken wollen um die Steuerfreibeträge alle 10 Jahre auszunutzen. Vor kurzem haben sie uns zwei vermietete Immobilien übertragen worauf sie allerdings noch den Nießbrauch haben. Die Miete geht also weiter an unsere Eltern. Es ging rein um den Übertragung der beiden Immobilien, damit der Steuerfreibetrag in 10 Jahren wieder genullt ist.


    Leider, durch eigenes Versäumen, haben wir erst jetzt im Nachgang gelesen, dass es vermutlich schlauer gewesen wäre, wenn wir ihnen die Immobilien abgekauft hätten um bspw von der Abschreibung zu profitieren. Wir haben uns hier rein auf die Beratung des Notars verlassen.


    Da unsere Eltern in den nächsten Jahren weitere Immobilien/Finanzmittel erben werden, welche dann an uns weitergegeben werden sollen (direktes Erbe an uns aus familiären Gründen nicht möglich) würde ich gerne wissen, wen wir dabei frühzeitig mit einbinden sollten.

    Steuerberater, Vermögensberater,....? Wer ist da für eine Optimierung der Auftfilung und Abwicklung zuständig?


    Vielen Dank für eure Antworten. Gerne natürlich auch mit weiteren Hinweisen. Ich bin mir darüber bewusst, dass die Situation absolut glücklich ist, möchte aber natürlich trotzdem alles so optimal wie möglich abwickeln.


    Besten Dank!

  • Hallo,


    einmal vorweg:

    Wir haben uns hier rein auf die Beratung des Notars verlassen.

    Auch in Ihrem Schenkungsvertrag wird ein Satz der Art drinstehen, dass der Notar steuerlich nicht beraten hat.


    Wenn es hier um viel Geld geht, würde ich empfehlen, sich einen Anwalt zu suchen, der auf Steuer- und Erbrecht spezialisiert ist. Das kostet dann bisschen, aber man sollte nicht am falschen Ende sparen.


    Gruß Pumphut

  • So spontan würde ich sagen, dass es keinen riesen Unterschied macht, ob geschenkt oder gekauft. Bei Schenkungen richten sich die Abschreibungen nach dem Anschaffungsaufwand des Rechtsvorgängers. Zumal für Dich momentan die Abschreibungen keine Auswirkung haben, das Du keine Einkünfte erzielt. Da ich von einem Vorbehaltsnießbrauch ausgehe, können Deine Eltern als Vermieter weiterhin die Abschreibungen geltend machen. Es geht also nichts verloren. Wäre denn genügend Geld zur Zahlung eines angemessenen Kaufpreises vorhanden gewesen?

    Problematisch wird es jedoch, wenn der Nießbraucher größere Instandsetzungsmaßnahmen durchführt und die Kosten übernimmt.

    Ich kann Pumphut nur zustimmen: Bei diesen Volumina ist das Geld in einen Berater gut investiert. Ich würde einen guten Steuerberater einbinden.