Liebe Community,
mich würde interessieren, ob ich die verbleibenden Kosten eines Heizungsaustausches nach Abzug der BAFA-Förderung und eines NRW-Förderprogramms für Solarthermie als Erhaltungsaufwand für ein teilvermietetes Gebäude von der Steuer absetzen kann. Im konkreten Falle handelt es sich um ein MFH (3 Parteien), dass ich auch selbst bewohne. Ein entsprechender Abzug von rd. 30% für den von mir bewohnten Teil ist selbstverständlich.
Oder schließt die Inanspruchnahme der Fördermittel dieses aus?