Heizungsmodernisierung als Erhaltungsaufwand trotz Inanspruchnahme von Fördermitteln absetzbar?

  • Liebe Community,


    mich würde interessieren, ob ich die verbleibenden Kosten eines Heizungsaustausches nach Abzug der BAFA-Förderung und eines NRW-Förderprogramms für Solarthermie als Erhaltungsaufwand für ein teilvermietetes Gebäude von der Steuer absetzen kann. Im konkreten Falle handelt es sich um ein MFH (3 Parteien), dass ich auch selbst bewohne. Ein entsprechender Abzug von rd. 30% für den von mir bewohnten Teil ist selbstverständlich.


    Oder schließt die Inanspruchnahme der Fördermittel dieses aus?

  • Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte. Du möchtest ja nur den verbleibenden von Dir getragenen Aufwand abziehen. Wäre mE auch nicht im Sinne einer solchen Förderung.

    Hast Du noch andere Modernisierungsmaßnahmen bei Fenster, Sanitär oder Elektronik vorgenommen? Ggf. ergibt sich dann eine Umqualifizierung zu Herstellungsaufwand und es ist nur eine Berücksichtigung im Rahmen der AfA möglich.

  • § 35a EStG hat mit Erhaltungsaufwand nichts zu tun, so dass diese Norm den Abzug auch nicht ausschließen kann. Einen Zusammenhang mit oder ein Verwies auf § 9 EStG sehe ich nicht. Ich habe die Frage so verstanden: Ist ein Werbungskostenabzug als Erhaltungsaufwand im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpschtung möglich?