Kindesunterhalt steuerlich absetzen bei unverheirateten?

  • Liebe Community,


    laut diesem Artikel gilt:


    Bei einem unverheirateten Paar können Unterhaltszahlungen an das vorrangig betreuende Elternteil als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. „Das ist auch möglich, wenn beide Partner in einem Haushalt zusammenleben“

    Ich konnte dazu leider keine weiteren Infos finden. Weiß jemand mehr dazu, inwiefern Unterhalt zwischen unverheirateten Paaren mit Kind abgesetzt werden kann und wieviel? Bzw. wo finde ich dazu mehr Infos?

  • Maßgeblich ist § 33a Abs. 1 EStG.

    Einfach lesen, dann sollten zumindest die Voraussetzungen einigermaßen klar sein. Die Unterhaltspflicht ist abgeleitet über das Kind, vgl. 1615l BGB.

    Verfügt die Mutter über Vermögen > 15.500 Euro, ist ein Abzug nicht möglich. Eigene Einküfte sind auf den Höchstbetrag (nach Abzug von 624 Euro) anzurechnen.

    Da Ihr in einem Haushalt wohnt, ist ein Nachweis der Einzelkosten in der Regel entbehrlich.

  • Maßgeblich ist § 33a Abs. 1 EStG.

    Einfach lesen, dann sollten zumindest die Voraussetzungen einigermaßen klar sein. Die Unterhaltspflicht ist abgeleitet über das Kind, vgl. 1615l BGB.

    Verfügt die Mutter über Vermögen > 15.500 Euro, ist ein Abzug nicht möglich. Eigene Einküfte sind auf den Höchstbetrag (nach Abzug von 624 Euro) anzurechnen.

    Da Ihr in einem Haushalt wohnt, ist ein Nachweis der Einzelkosten in der Regel entbehrlich.

    Danke dir für diese Antwort mit insbesondere Originalquellen :) Für Mitlesende sei noch EStR R 33a.1 (Zu § 33a EStG) als lesenswert genannt.


    Ich muss aber trotzdem nochmal nachfragen:

    Mein Verständnis war immer, dass man sich mit Kind salopp ausgedrückt "dumm und dämlich" zahlt, was Unterhaltsleistungen angeht. Wenn die Partnerin jetzt dauerhaft über 15.500 EUR Vermögen hat, müsste ich dann nie Unterhalt zahlen? Oder müsste ich Unterhalt zahlen, darf es aber nicht absetzen?


    Es sei darauf hingewiesen, dass ich mich nicht um Unterhalt o.ä. drücken möchte. Meine Partnerin wird so oder so unterstützt. Ich möchte nur verstehen, welche Kosten ich auch steuerlich geltend machen kann.

  • Unterhalt zahlen müssen (Zivilrecht) und den Unterhalt steuermindernd geltend machen zu können (Steuerrecht) sind zwei - nicht gänzlich identische - Paar Schuhe.

    Bei einem Vermögen von > 15.500 Euro geht das Steuerrecht nicht von einer Bedürftigkeit aus. Und warum sollte die Allgemeinheit eine Zahlung an eine nicht Bedürftige Person "subventionieren".

  • Unterhalt zahlen müssen (Zivilrecht) und den Unterhalt steuermindernd geltend machen zu können (Steuerrecht) sind zwei - nicht gänzlich identische - Paar Schuhe.

    Bei einem Vermögen von > 15.500 Euro geht das Steuerrecht nicht von einer Bedürftigkeit aus. Und warum sollte die Allgemeinheit eine Zahlung an eine nicht Bedürftige Person "subventionieren".

    Danke für die schnelle Antwort. Unterhaltspflichtig bin ich also immer, nur steuerlich absetzen kann ich es nicht immer. Interessant, dass die steuerliche Absetzbarkeit vom Empfänger und nicht vom zahlenden abhängt. Gering vermögende Partnerin also rein steuerlich betrachtet großer Pluspunkt? :/

  • Die Partnerwahl - mit all seinen Kriterien - ist eine höchstpersönlich Entscheidung. Da mischt sich der Staat nicht ein. Zumal Du (bewusst) eine grundsätzlich unverbindliche Bieziehungsgestaltung gewählt hast. Bei einer Heirat stehen Euch steuerlich andere Türen offen.