Vermittlungshonorar Riester in Einkommenssteuererklärung absetzen

  • Guten Tag,


    ich möchte meine Einkommenssteuererklärung gerne selbst erledigen. Im letzten Jahr habe ich einen Riestervertrag abgeschlossen. Der Abschluss erfolgte als Nettopolice mit einer reinen steuerfreien Vermittlungsgebühr (also keine Provision bzw. Beratung)über einen Honorarberater bzw. Vermittler. Über diese Variante konnte ich leider kaum etwas im Internet zur Absetzbarkeit bei der Einkommenssteuer finden.


    Falls ich hier und anderswo keine genaue Info finde dazu, könnte ich es "einfach versuchen" anzugeben und dann schauen was das Finanzamt daraus macht, wäre das unschädlich? Und wenn ja, wo müsste ich das angeben, bei den sonstigen Werbungskosten?

  • Von der Steuer absetzen kann man Kosten die zur Erzielung eines Einkommens dienen. Du hast dir privat eine Riesterversicherung für deine Altersvorsorge vermitteln lassen. Ich wäre überrascht wenn du diese Beratungskosten absetzen kannst. Aber ich bin kein Steuerberater.

  • 2 Beispiele hierzu:

    - 150€ Honorar für die Einrichtung meiner Honorar-BAV bei mylife habe ich in Anlage N als Kosten platziert

    - Cousin bekommt 100% Rückerstattung der Einzahlung in DWS Riesterpremium Rente durch AVL jährlich erstattet, das ist Einkommen nach Anlage R, aber er generiert damit auch einen Grundfreibetrag in R (ähnlich der Werbungskostenpauschale in N)