Neue Heizungsanlage

  • Hallo,

    vllt. kann mir hier jemand weiterhelfen; ich bekomme im Juni eine neue Heizung und erhalte dafür den Zuschuss der Bafa i.H.v. 45 % der Rg. des Heizungsbauers.

    Nun habe ich die 1. Frage: Kann ich in der Steuererklärung 2021 die Arbeitskosten der Rg. absetzen als Handwerkerkosten und

    2. Frage: Wenn ja und die Arbeitskosten über 6.000 € liegen, kann man den Betrag über 6.000 € in der Steuererklärung 2022 berücksichtigen?

    Gruß Thorsten

  • Zu 1: https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI5521138.html

    §35a (3) S.2 Schliesst einen Abzug aus, wenn ich das richtig verstehe.


    Zu 2: Nein, das Jahr der Zahlung ist ausschlaggebend zur Abziehbarkeit. Eventuell lässt sich der Heizungsbauer überreden aber denke eher nicht


    VG

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-