Hallo,
vllt. kann mir hier jemand weiterhelfen; ich bekomme im Juni eine neue Heizung und erhalte dafür den Zuschuss der Bafa i.H.v. 45 % der Rg. des Heizungsbauers.
Nun habe ich die 1. Frage: Kann ich in der Steuererklärung 2021 die Arbeitskosten der Rg. absetzen als Handwerkerkosten und
2. Frage: Wenn ja und die Arbeitskosten über 6.000 € liegen, kann man den Betrag über 6.000 € in der Steuererklärung 2022 berücksichtigen?
Gruß Thorsten