Riester für angestellte Ärzte?

  • Ich bin angestellte Ärztin und habe 5 Kinder und vor längerer Zeit einen Riestervertrag abgeschlossen:cursing:. Neuerdings werden mir die Zulagen für die Kinder wieder abgezogen mit der Begründung, dass die Zulageberechtigung nicht vorliegt. Ist das korrekt? :cursing::?::?:

  • Hallo.


    Die unmittelbare Zulagenberechtigung hängt nicht am Angestelltenverhältnis sondern an der Rentenversicherungspflicht. Wenn die Versicherung über die Ärzteversorgung läuft, dann funktioniert das ganze nicht.


    Wenn es aber nur um die Kinderzulagen und nicht um die Grundzulage geht:

    Sind die Kindererziehungszeiten durch die Rentenversicherung denn bereits berücksichtigt?

    Wenn die fehlen, schnell einen Termin zur Kontenklärung bei der DRV machen und die Zeiten eintragen lassen. Danach müssten die Zulagen auch fließen.

  • Kleine Ergänzung: du müsstest dann rückwirkend einen Festsetzungsantrag stellen um dir die Abzüge wieder zu holen. Würde mich hier vom damaligen Vermittler unterstützen lassen. Also ich prüfe für meine Kunden die Verträge und helfe auch bei Rückforderungen

  • Wie sieht es den mit Umstellung auf mittelbare Zulagenberechtigung + Kinderzulagen aus?

    Ist der Vater der Kinder direkt Zulagenberechtigt?


    Hilfreich ist es auch mit der Riesterabteilung Innendienst des Anbieters zu sprechen.
    Wer ist der Anbieter?
    In der Übergangszeit meiner Frau von Babyjahr zur Selbstständigkeit war bei mir die Allianz Hypo Riesterteam sehr hilfreich.

  • Mein Mann ist in der Künstlersozialkasse versichert, auch so eine Versicherung, die keine gesetzliche sondern eine berufsständige Einrichtung. Für die gilt sicher das gleiche wie für die Ärzteversorgung. Bleibt wohl nur der Weg über die DRV. Mal sehen, ob mir die Hannoversche Leben, über die der Vertrag läuft, helfen kann. Vorerst danke für die Tips.

  • Mein Mann ist in der Künstlersozialkasse versichert, auch so eine Versicherung, die keine gesetzliche sondern eine berufsständige Einrichtung. Für die gilt sicher das gleiche wie für die Ärzteversorgung. Bleibt wohl nur der Weg über die DRV. Mal sehen, ob mir die Hannoversche Leben, über die der Vertrag läuft, helfen kann. Vorerst danke für die Tips.

    Das ist dann für mich fast schon ne klassische Fehlberatung:(

    Du bekommst die Zulage ja dann nur in den Erziehungszeiten.

  • Mein Mann ist in der Künstlersozialkasse versichert, auch so eine Versicherung, die keine gesetzliche sondern eine berufsständige Einrichtung.

    Entwarnung!


    Künstlersozialkasse = gesetzliche Rentenversicherung


    Wer über die Künstlersozialkasse versichert ist, der zahlt die Beiträge auf etwas anderem Wege und mit etwas anderen Rahmenbedingungen, aber am Ende steht eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung.


    Also mittelbare Zulagenberechtigung besteht somit,sofern der Gatte einen eigenen Vertrag hat.

    Die eigene Versicherung ist über die Ärzteversorgung, dann gibt es darüber keine Zulagenberechtigung.

    Das jüngste Kind ist unter 3? Oder das älteste Kind noch keine 15? Dann besteht, bei anerkannten Kindererziehungszeiten, unmittelbare Förderberechtigung. (Ggf. auch in anderen Konstellationen, aber das führt hier sonst zu weit.)

    Ein Minijob mit Zahlung des Eigenanteils ("Standardeinstellung" seit 2013) würde auch zur Versicherungspflicht und unmittelbarer Zulagenberechtigung führen.


    Am besten schnell Termin bei der DRV machen (geht auch telefonisch) und parallel beim Anbieter nachfragen, was und ob die sich was gedacht haben.