Gas-/Stromverträge - Übertragung im Todesfall

  • Hallo,

    kann im Todesfall des Vertragspartners generell die unentgeltliche Umschreibung auf einen Familienangehörigen verlangt werden? Soweit mir (vorläufig) bekannt, ist das nach geltender Rechtslage zutreffend, ist also nicht vom "Wohlwollen" eines Versorgers abhängig.

  • Hallo pluto5,


    beim Tot meiner Mutter endete der Vertrag mit Ihrem ableben, weil der Vertragspartner verstorben ist. Aber Grundsätzlich glaube ich, das Verträge vom Erben weiterhin bedient werden müssen. Aber eben nur Erben und nicht beliebige Familienmitglieder.


    Gruß TradeAttack


    Nachtrag: Das scheint von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein. Strom und Gas laufen lt. Aboalarm weiter.

  • Hallo,

    Dank für die Antwort, trotzdem bleibt meine Rechtsfrage bestehen. Vorliegend ist der

    Ehemann/Vertragspartner verstorben, die bestehenden Strom-/Gaslieferverträge sollen auf Ehefrau od. den Sohn umgeschrieben werden. Entscheidend: Muß der Versorger nach

    aktueller Rechtslage diesem Wunsch entsprechen, od. liegt das im Ermessen des Versorgers?

    In den AGB ist dieser Fall nicht geregelt.

    Ich meinte ja auch schon, daß der Versorger einer Umschreibung zustimmen muß.

    Kann das hier jemand mit sicherer Rechtskenntnis beantworten bitte?