Steuererklärung bei Steuerklasse VI

  • Hi liebe Community,


    Mir ist etwas nicht ganz klar und ich würde mich freuen wenn mir da jmd helfen könnte.


    Ich habe letztes Jahr einmalig für einen anderen Arbeitgeber gearbeitet (Steuerklasse VI)

    Ich habe allerdings insgesamt weniger als den Grundfreibetrag verdient.


    Bin ich dann verpflichtet für letztes Jahr eine Steuererklärung abzugeben?


    Vielen Dank schon mal im voraus.

  • Hallo Apgozy


    Verstehe ich richtig, dass du mit deinen zwei Jobs im kompletten Jahr 2020 weniger als 9408 Euro verdient hast? Dann bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.


    https://www.google.com/amp/s/t…uererklaerung-machen/amp/


    Es dürfte aber auch in deinem Interesse sein, sie abzugeben, denn du hast Steuern gezahlt, die du zurückbekommen wirst.


    Steuererklärung geht mit Steuerprogramm ganz leicht. Ich schätze du brauchst max 1 Std dafür.

  • Danke für die schnellen Antworten. Dann werde ich sie auf jeden Fall machen.


    Als Info: ich bin Master Student (deswegen auch die wenigen Einnahmen). Ich hatte sowieso vor meine Steuererklärung freiwillig zu machen, da ich mir die Kosten die da so anfallen ja als Werbungskosten anrechnen lassen kann und dann auf mein erstes "richtiges" Geld weniger Steuern zahlen muss.


    Meine Intension war es aber erst nach Abschluss meines Studiums für die Jahre 19/20/21 alles auf einmal zu machen.

    Aber wenn ich das jetzt sowieso für 2020 machen muss, dann gibt es die Option für mich halt nicht mehr.

  • Als Info: ich bin Master Student (deswegen auch die wenigen Einnahmen). Ich hatte sowieso vor meine Steuererklärung freiwillig zu machen, da ich mir die Kosten die da so anfallen ja als Werbungskosten anrechnen lassen kann und dann auf mein erstes "richtiges" Geld weniger Steuern zahlen muss.

    in dem Fall würde das nur gehen wenn deine Kosten deine Einnahmen abzgl Werbungskosten Pauschbetrag in diesem Jahr übersteigen, um einen Verlustvortrag zu generieren.


    VG

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • sapere_aude genau, wollte damit implizieren dass sie auch erst über 1.000€ schaffen müssen. Das nächste Mal drücke ich mich besser aus. Vielen Dank!


    VG

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Also es ist ja eigtl gar nicht mehr das Thema:


    Aber wenn ich als Student einem minjob nach gehe dann muss ich das auf der Einkommensteuererklärung doch nicht als Einkommen angeben (jedenfalls wenn ich pauschal besteuert werde).


    Das heißt Einkommen ist ja dann 0 Euro minus Werbungskosten kommt ja dann auf einen negativen Betrag.


    Die Werbungskosten darf ich doch nicht mit 1000 Euro Pauschbetrag ansetzen, weil um einen Verlust zu generieren müssen dafür ja tatsächlich als Ausgaben angefallen sein. (selbst wenn nicht kommt man sehr schnell über 1000 Euro im Jahr?)


    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

  • Der Pauschbetrag darf nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden (vgl. § 9a EStG). Einen Verlust kann es daher nur aufgrund tatsächlicher Werbungskosten geben. Da der Verlust bei Dir vermutlich überschaubar ist, ist ohnehin die Frage, ob sich de Aufwand lohnt. Bei einer zukünftigen Verwendung der Verluste wird der Grundfreibetrag immer mitberücksichtigt. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn die berufliche Tätigkeit unterjährig aufgenommen wird oder nach dem Studium noch ein Referendariat mit überschauberen Einnahmen folgt.