Bearbeitungsgebühr bei Investitionskredit rechtens?

  • Hallo,


    auf meinen Antrag um Erstattung der 3.700 Euro Bearbeitungsgebühren, der in erstem Schreiben mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es sich um einen Investitonskredit handele und somit nicht unter die Regelung falle hatte ich ja gemäß hiesigem Tipp Widerspruch eingelegt, im Sinne, dass auch ein Investitionskredit ein Verbraucherkredit sei, der nur zweckgebunden ist. Nach 5-wöchiger Prüfung hat mir die Bank jetzt eine Erstattung von 30% der Gebühr angeboten (ohne Zinsberücksichtigung). Begründung: dass die BGH Entscheidung ausschliesslich Privatkredite betreffe, bei mir es aber nicht um einen Konsumentenkredit gehe, sondern um einen Investitonskredit für eine Photovoltaikanlage und daher nicht unter die Rechtssprechung falle, da ich die Anlage (steht in einem gewerbl. Solarpark) ja gewerblich nutzen und Gewebesteuern zahlen würde. Und damals auch beim Finanzamt in der Anschaffung entsprechend steuerlich geltend gemacht hätte (stimmt). Kann mir hier jemand helfen, ist das wirklich aussichtslos oder gibt es da ggf. von wegen Existenzgründung o.ä. doch positive Aussichten? Ich sei kein Verbraucher (kein privates Anschaffungsdarlehen) und daher wäre das Entgelt rechtens...
    Außerdem wird noch angebracht, dass mein Anspruch auf Rückzahlung rechtlich nur dann bestehe, wenn das rechtsgrundlos Erlangte noch vorhanden ist. Da die Bank augrund der Weitergabe des Entgelts an einen Kreditvermittler nicht mehr in Besitz des Geldes sei, könne sie es auch nicht mehr herausgeben?!?


    BITTE um Hilfe bzw. Argumente, auf das Schreiben zu reagieren.... Liebe Grüße und schöne Feiertage!
    CH