Gemeinschaftskonto/ -Depot (unverheiratet) kein Freistellungsauftrag möglich

  • Hallo zusammen,

    meine Freundin und ich haben seit Beginn diesen Jahres ein Gemeinschaftskonto und Gemeinschaftsdepot bei der ING. Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen. Konto, Depot und Sparpläne sind längst eingerichtet und laufen, da wollte ich nun einen Freistellungsauftrag für uns anlegen. Leider ist das mit unserem Familienstand beim Gemeinschaftskonto nicht möglich, dazu müssten wir verheiratet sein.
    Wie genau holen wir uns die Kapitalerträge bis 801€ pro Person dann im nächsten Jahr über die Steuererklärung zurück? Teilt man die Kapitalerträge einfach durch Zwei und füllt mit diesem Betrag dann jeweils die KAP in den Steuererklärungen aus?


    Liebe Grüße!

  • pktcarsten

    Hallo, schön, dass du hierher gefunden hast.

    Ja, genau so wird es gemacht. Denkt auch dran, dass das Vermögen dann jedem zu 50/50 gehört, egal wie viel jeder einzahlt. Deshalb würde ich das Gemeinschaftskonto nur für Miete, NK und Verpflegung in Anspruch nehmen. Das 3 Konten Modell würde ich empfehlen.


    VG

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-