ETF und die Steuererklärung

  • Hallo, gerade habe ich mir den Podcast über die Steuerbehandlung von ETF's zu Gemüte geführt und bin auf höherem Niveau Verwirrt.

    Ich habe diverse ETF's, davon 2 in 2020 verkauft. Folge:

    Einbehalt von EKSt + Soli. Eine Steuerbescheinigung 2020 mit Kapitalerträgen Zeile 7 etc.

    Auf der anderen Seite schleppe ich schon mehrere Jahre einen Verlustvortrag für "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" mit mir rum. Das interessiert nur weder mein Steuerprogramm tax noch das Finanzamt.

    Da reden wir noch gar nicht von den 100 K Freibetrag auf Gewinne.

    Kann mich da jemand erhellen:/

  • Tom_Cat

    Hallo,


    Ich probiere es Mal ein wenig.


    Der Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verechnet werden (§23 Abs. 3 S. 8 EStG).


    Ich glaub die 100k Freibetrag beziehen sich auf Aktienfonds die vor 2009 angeschafft worden sind. Sollte das so sein, muss man sich das über die Steuererklärung wiederholen, damit das Finanzamt den 100k Freibetrag im Auge behalten kann. Hier bin ich mir aber nicht so sicher, ob ich das richtig im Kopf habe. Eventuell kann Kater.Ka was dazu sagen.


    VG

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Ich glaub die 100k Freibetrag beziehen sich auf Aktienfonds die vor 2009 angeschafft worden sind. Sollte das so sein, muss man sich das über die Steuererklärung wiederholen, damit das Finanzamt den 100k Freibetrag im Auge behalten kann.

    Das ist (fast) richtig so. Die Steuerfreiheit des Wertzuwachses der Fonds (nicht nur Aktienfonds), die vor 2009 angeschafft wurden, wurde mit dem Investmentsteuergesetz zum 31.12.17 abgeschafft. Sofern man solche Fonds hat und nun verkauft kann man diese Gewinne in der Steuererklärung mit dem Freibetrag verrechnen - aber eben nicht Gewinne aus später angeschafften Fonds.


    Langtext hier https://www.finanztip.de/index…teuerreformgesetz/#c66959

  • Vielen Dank, da sind die 100 K ja schon mal in einer gedanklichen Schublade verpackt.

    Bleibt die Verrechnung Gewinne mit Verlustvortrag. Sind zwar "nur" 9000 €, aber so dicke habe ich es ja leider nicht.

  • Du hast zwei mögliche Verlustverrechnungstöpfe: Einen für Aktien, einen für den Rest. Wenn Dein früherer Verlust aus Aktienverkäufen entstand, werden die jetzigen ETF-Gewinne nicht damit verrechnet. Könnte das die Erklärung sein?


    Oder Dein alter Verlustverrechnungstopf ist bei einer anderen Bank. Dann kann die jetzige Bank auch nichts damit verrechnen. In diesem Fall muss man sich den alten Verlust von der Bank bescheinigen lassen und diese Bescheinigung bei der Steuererklärung mit angeben. Dann findet die Verrechnung beim Finanzamt statt bei der Bank statt.