Steuerliche Regelung zur Mütterrente ist geklärt

    • Offizieller Beitrag

    04.12.2014Presseinformation 29/2014


    Steuerliche Regelung zur Mütterrente geklärt


    Bund der Steuerzahler NRW erklärt, wie Mütterrente angerechnet wird


    Ab dem 1. Juli 2014 wird Müttern oder Vätern für die Erziehungszeiten ihrer vor 1992 geborenen Kinder die so genannte „Mütterrente” gezahlt. Hierbei handelt es sich um einen Teil der Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher war noch nicht abschließend geklärt, wie die Besteuerung erfolgt. Nun hat sich erstmalig das Finanzministerium Schleswig-Holstein dazu geäußert. Über die Regelungen informiert der Bund der Steuerzahler (BdSt).


    Danach gilt folgendes:•Die „Mütterrente“ wird nicht in vollem Umfang in die Besteuerung mit einbezogen.•Der Prozentsatz des steuerfreien Anteils für die bisherige Rente und für die Mütterrente ist gleich groß.•Der steuerfreie Anteil der bisherigen Rente ist um den steuerfreien Anteil der Mütterrente zu erhöhen.Bei einer Rentenbezieherin, die bereits seit 2005 oder früher eine Rente bezieht, beträgt der steuerfreie Anteil der Rente 50 Prozent.


    Dementsprechend ist auch die Mütterrente zu 50 Prozent steuerfrei. Für alle, die erst später in Rente gegangen sind, sinkt der steuerfreie Anteil. In jedem Fall gilt für die ursprüngliche Rente und die Mütterrente der gleiche hohe Prozentsatz für die Steuerfreiheit.


    Beispiel: Eine Rentnerin hat drei Kinder, die vor 1992 geboren sind. Sie bezieht seit dem Jahr 2003 eine eigene Rente. Der steuerfreie Jahresanteil der Rente beträgt seit dem Jahr 2005 6.200 Euro. Für die drei Kinder hat die Rentnerin einen zusätzlichen Anspruch von 514,98 Euro ((3x28,61 Euro) x6 Monate) für das Jahr 2014. Davon bleibt die Hälfte steuerfrei. Dieser Betrag von aufgerundet 258 Euro erhöht den steuerfreien Anteil. Damit bleibt nun ein Betrag von 6.458 Euro der Rente steuerfrei. Da der steuerfreie Anteil einer Rente immer auf einen Jahresbetrag berechnet wird, erhöht sich der steuerfreie Anteil im Jahr 2015 für die ersten sechs Monate um den gleichen Betrag von 258 Euro. Damit ergibt sich dann für die Zukunft ein steuerfreier Anteil der Rente von 6.716 Euro.


    Eine Tabelle über die Auswirkung der Mütterrente und deren steuerliche Folgen ist beigefügt.


    Quelle: Steuerzahler-nrw

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager