Vorabpauschale: Was ist der Rücknahmepreis?

  • Hallo zusammen,


    ich möchte/muss meine Vorabpauschale für die Steuererklärung 2020 selbst berechnen (Depot bei einem ausländischen Broker, es geht um Anteile genau eines ETFs). Wie das grundsätzlich funktioniert ist mir denke ich klar, aber ich habe dazu zwei Fragen:

    1. Was genau ist der "Rücknahmepreis"? (Ist das quasi der Verkaufskurs des Fonds am 1.1./31.12.? Oder am ersten/letzten Werktag? Jeweils der Tagesschlusskurs? Und an welchem Handelsplatz?)

    2. Wie bekomme ich die beiden Rücknahmepreise raus? Kennt jemand z.B. eine Website wo ich diese Information anhand des Datums abfragen kann?


    Danke und viele Grüße,

    thw

  • Um meine Fragen etwas zu präzisieren: Ich *glaube*, der "Rücknahmepreis" ist der Verkaufspreis eines Anteil, wenn ich ihn direkt an die Fondgesellschaft zurückgeben würde. Stimmt das? (Der Rücknahmepreis wird wohl üblicherweise einmal täglich berechnet, passt also.)


    Aber wo finde ich diese Informationen? Von der Produkthomepage meines Fonds kann ich mir historische Kursdaten herunterladen, da gibt es einen Wert pro Tag (ohne benamte Kopfspalte). Weiterhin kann man z.B. auf https://www.finanzpartner.de/rechner/historische-kurse.htm einen "Rücknahmekurs" (ist das das gleiche wie der "Rücknahmepreis"?) für einen bestimmten Tag abfragen. Leider unterscheiden sich beide Werte in meinem Fall deutlich :/


    Danke für eure Unterstützung,

    thw

  • Üblicherweise kann man bei der KVG Historische Kurse downloaden. Dann den ersten Kurs des Jahres nehmen. Wenn Du mir die ISIN sagst suche ich mit.


    Offizielle Quelle wäre WM Datenservice, da kommt man aber so einfach nicht ran.

  • Soweit ich erkennen kann veröffentlicht die KVG die Kurse um 0800 Uhr. Damit wäre der NAV vom 02.01.20 mMn der richtige Kurs.


    Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4.

    https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__18.html


    Nur zur Sicherheit: Du denkst dran, dass bei unterjährigem Kauf nur anteilig die VAP angesetzt wird ...


    Noch was anderes: warum VAP wenn es doch ein Ausschütter ist? Angeblich hat es 3,42 € gegeben, was deutlich über VAP liegt.

  • Hallo Kater.Ka,


    entschuldige bitte die späte Rückmeldung, ich hatte eine volle Woche ^^


    Also erstmal VIELEN DANK für Antwort, sie hilft mir sehr viel weiter!

    Nur zur Sicherheit: Du denkst dran, dass bei unterjährigem Kauf nur anteilig die VAP angesetzt wird ...

    Ja, danke für den Hinweis. Das hattes du in irgendeinem anderen Thread schonmal gut erklärt gehabt, und ich finde es eigentlich auch recht einleuchtend. :)


    Noch was anderes: warum VAP wenn es doch ein Ausschütter ist? Angeblich hat es 3,42 € gegeben, was deutlich über VAP liegt.

    Zum Einen interessieren mich die Details der Berechnung (das klingt jetzt vermutlich furchtbar nerdig, oder? :saint:), ich möchte es einfach gern mal komplett am "realen Beispiel" durchspielen. Zum Anderen möchte ich im Laufe des Jahres entscheiden ob ich das ausländische Depot behalte oder ob mir der Aufwand für die Steuererklärung zu hoch ist und ich lieber zu einer deutschen Bank wechsle. Dazu muss ich lernen, was genau ich zu tun habe.

    Und du vermutest richtig: Die Ausschüttungen liegen (mindestens in meinem Fall) deutlich über der VAP. Aber nur zur Sicherheit: Die Ausschüttungen setze ich einfach in der tatsächlichen Höhe (abzüglich Teilfreistellung) an, ohne die unterjährigen Käufe irgendwie anteilig zu berücksichtigen, richtig? (Was anderes käme mir irgendwie seltsam vor...)


    Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende,

    thw

  • Die Ausschüttungen setze ich einfach in der tatsächlichen Höhe (abzüglich Teilfreistellung) an, ohne die unterjährigen Käufe irgendwie anteilig zu berücksichtigen, richtig?

    Jein. Ich verstehe es so:


    Erster Satz im Gesetz. Wenn die Ausschüttungen höher sind als der Basisertrag dann Vorabpauschale =0. Bei zeitanteiligem Besitz eines Anteils mit einmaligen Ausschüttungen ist das auch gegeben. Hat der Anteil keine Ausschüttung gebracht weil später als Ausschüttungstermin gekauft dann doch Vorabpauschale. Analog für mehrere Ausschüttungstermine.

  • Stimmt, das macht natürlich Sinn. Das ergibt sich quasi implizit dadurch, dass man im Grunde jeden Anteil einzeln betrachtet. Im Gesetz steht immer nur "Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres", was auf den ersten Blick schon etwas verwirrend ist:/:)


    Ich habe gelernt dass die Hauptschwierigkeit im Einsammeln aller nötigen Informationen besteht. Die Berechnung selbst ist dann nicht mehr weiter schwierig :D


    Nochmals vielen Dank! :thumbup: