Arbeitsvertrag unentgeltlich?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben unser gemeinsames Unternehmen gegründet und sind momentan in der Gründerphase. Wir sind zwei gleichberechtigte Gesellschafter mit jeweils 1.000€ Einlage. Ich selber bin als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen. Meine Mit-Gesellschafterin soll jedoch als gleichberechtigte Geschäftsführerin arbeiten, dieser Umstand wird per Satzung erledigt.


    Meine Frage geht aber in die Richtung unserer Arbeitsverträge. Da unsere Firma zunächst wenig Gewinn erzielen wird, wäre ein "normales" Gehalt für mich als GF und für sie als zweite GF kontraproduktiv. Kann man die beiden Arbeitsverträge demnach auch entgeltfrei gestalten? Darf man solche Verträge so aufsetzen oder bekommen wir da mit dem Finanzamt Probleme? Wir beide führen das Geschäft nebenberuflich und arbeiten hauptberuflich in Vollzeit.


    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • Hallo,


    Sie können als Geschäftsführer auch unentgeltlich arbeiten. Fassen Sie dazu am besten einen Gesellschafterbeschluss, in dem auch die Gründe für die Unentgeltlichkeit festgelegt werden – zum Beispiel wegen der Gründungsphase.
    Man könnte daran denken, dass Schenkungssteuer anfällt. Dazu müsste aber bei den anderen Gesellschaftern eine Werterhöhung der Geschäftsanteile eintreten. Das dürfte bei Ihnen wohl nicht der Fall sein. Aus meiner Sicht gibt es erstmal auch keine steuerlichen Bedenken.


    Beste Grüße,
    Britta