Bearbeitungsgebühr Kreditvermittler

  • Hallo,
    kann mir jemand sagen, ob die Begründung der Bank, die Bearbeitungsgebühr nicht zurück zahlen zu müssen, da sie nach § 818 Abs. 3 BGB dazu nicht verpflichtet sei, da diese bereits an den Kreditvermittler abgeführt sei, rechtens ist? Wenn nein, wie kann ich wiedersprechen?


    Liebe Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Ist dies eine Vermittlungsgebühr für den Finanzberater oder haben Sie diese für den Erhalt des Darlehens entrichtet?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • @Tine777
    @Henning


    berechtigte Frage von Henning.
    Schauen Sie doch mal den Vertrag komplett durch, ob da irgendwo steht, der Vermittler xyz erhält xxxx Euro Gebühr. Dann ist das eine Abrede zwischen Bank und Vermittler und hat, sofern auf der ersten Seite etwas von Bearbeitungsgebühren aufgeführt ist, nichts damit zu tun. Bevor ich aber offensiv, sprich rechtlich, an die Sache rangehen würde, lohnt es ich professionellen Rat von einem Experten einzuholen, der den Vertrag versteht und sich mal anschaut.


    Alleingang würde ich da nicht machen, wenn ich mir nicht sicher wäre. Kommt auch auf die Summe an um die es geht.

  • Hallo, ich habe zwischenzeitlich gesehen, dass ca. 700 Euro von den knapp 3.700 Euro an den Vermittler gingen, die dürften sie also abziehen...aber dann geht es ja immer noch um 3.000 + Zinsen....
    Daher war an unterschiedlichen Stellen von Geldbeschaffungskosten, im Angebot von Bearbeitungsgebühren/Geldbeschaffungskosten die Rede...beinhalt also wohl beides, der Begriff "Geldbeschaffungskosten"....
    Habe ein längeres Schreiben mit Gerichtsurteilen verfasst, Ombudsmann ist ebenfalls mit eingeschaltet zwischenzeitlich...

  • Hallo an alle Interessierten, gestern habe ich die Geldbeschaffungskosten/Bearbeitungsgebühr abzügl. der Vermittlergebühr erstattet bekommen (Zinsen stehen noch aus, sind aber zugesagt). Zuvor wurde mir 1/3 davon angeboten, was ich aber nicht akzeptierte und mit entsprechenden Schreiben und darin enthaltenen Gerichtsurteilen begründete. Allerdings will die Bank mir nun aufgrund des "Rechtsstreits" kein neues Angebot zur Weiterführung des Kredites zu günstigerem Zinssatz anbieten ;) ...

  • Die lange Laufzeit (15 Jahre) bzw bieten sie alle grundsätzliche keine Darlehen für Photovoltaikanlagen in Solarparks (nur auf eigener Immobilie) gegen Sicherungsübereignung von Anlage und Einnahmen an sondern nur gegen Grundschuldeintrag- und das möchte ich nicht machen. Oder sie bieten nur Beträge ab 100.000 oder bei Neu- und nicht Weiterfinanzierungen an....bin für Tipps dankbar :)

    • Offizieller Beitrag

    schon mal Kontakt mit nem seriösen und guten Kreditvermittler aufgenommen .... vielleicht kann er was machen,
    aber wenn der Solarpark natürlich nicht auf dem eigenen Grundstück steht ... wird es ehrlich gesagt schwer eine Bank zu finden.

  • Ja, habe ich auch schon überlegt...werde ich nach den Rückmeldungen der letzten Anfragen machen. Wobei die aktuellen 3,7% geb. Sollzins und 4,59% effek. wohl auch bei einem 15-20 Jahre laufenden Kredit nicht soo schlecht sind...oder?

    • Offizieller Beitrag

    Hört sich für Deine Konstellation für angemessen an ... aber was mich stutzig macht:


    3,7% nominell ... und effektiv 4,59%


    bei mir wären es effektiv 3,76% ... was für Kosten sind denn hier noch miteingeflossen?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager