Hallo,
kann mir jemand sagen, ob die Begründung der Bank, die Bearbeitungsgebühr nicht zurück zahlen zu müssen, da sie nach § 818 Abs. 3 BGB dazu nicht verpflichtet sei, da diese bereits an den Kreditvermittler abgeführt sei, rechtens ist? Wenn nein, wie kann ich wiedersprechen?
Liebe Grüße!