Elterngeld und Kurzarbeit durch Corona

  • Moin Zusammen,


    ich habe eine Frage in Bezug auf diesen Artikel:


    https://www.finanztip.de/blog/…-elterngeld-durch-corona/


    Wir, d.h. meine Frau, haben aktuell den Fall, dass sie offenbar doch einen Nachteil beim Elterngeld aufgrund einer Kurzarbeit in 2020 erfährt.


    Kurz zum Fall: Meine Frau hat in 2020 vier Monate in Kurzarbeit gearbeitet (etwa 50 %). Nun, da unser Sohn am 02.03 geboren wurde, möchten wir Elterngeld beantragen und regulär würde die Monate 1 bis 12 2020 dafür herangezogen werden.


    Vier der Monate aus 2020 könnten wir nun aufgrund der Coroan-Regelung "ausklammern". Allerdings hatte sie in den Monaten, die stattdessen für die Elterngeldberechnung hergezogen werden könnten (09 bis 12 / 2019) kein oder kaum Einkommen aufgrund einer vorangegangenen Elternzeit für unsere Tochter, die aufgrund einer längeren Kita-Eingewöhnung auch ungeplante und ohne Elterngeldbezug war.


    Kann mir dazu jemand helfen? Ist das richtig? Fällt das Elterngeld dann, aufgrund einer Kurzabeit, doch geringer aus, wenn die alternativ herangezogenen Monate ohne Einkommen waren? Im Gesetz und den vielen offiziellen Begleitdokumenten zu dieser Ausgleichsregelung steht ja, dass ausdrücklich kein Nachteil beim Elterngeld aufgrund von Corona entstehen soll. In unserem Fall ist das aber offenbar doch der Fall - und für mich bedeutet das, dass diese Regelung hier eine deutliche Lücke hat.


    Wie seht Ihr das? Hat dazu schon jemand Erfahrung gesammelt?

    Es geht um die Eltergeldstelle Hamburg, Bezirk Eimsbüttel.


    Besten Dank und Viele Grüße

    Nils

  • Hallo.


    Die Elterngeldstelle wird die Richtlinie einfach abarbeiten. Wenn die "Ausweichmonate" nicht ideal sind, dann wird das wohl eine zu akzeptierende Härte sein. Die blumige Umschreibung "kein Nachteil durch Corona" wird da keinen anderen Anspruch ergeben, befürchte ich. :(

  • Da das Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt schon eine Lohnersatzleistung ist, wird es bei der Berechnung von Elterngeld nicht berücksichtigt. Insoweit habt Ihr den Vorteil, dass anstelle von 0 Euro für die Monate des Kurzarbeitergeldes (wir üblich) wenigstens das Einkommen aus den Monaten davor in die Berechnungsgrundlage mit einbezogen wird. Ihr habt also aus der Corona-Elterngeld-Regelung keinen Nachteil! Der Vorteil fällt aufgrund des geringeren Arbeitseinkommens nur kleiner aus.