Preiserhöhung Nebenkosten Gartenpflege

  • Hallo,

    mir wurde mitgeteilt, dass die Gartenpflegekosten sich erhöhen (2021 2,47%, 2022 3,32% und 2023 3,32%).

    Angeblich kann der Vermieter bzw. muss er dieser Preiserhöhung nicht zu stimmen, er muss sie so akzeptieren. Das wäre so per Gesetz.

    Stimmt das? Auf welchem Gesetz sollte das beruhen?

    Viele Grüße Krüger

  • Hallo Frage111 , willkommen im Finanztip-Forum.


    Hier findet keine Rechtsberatung statt, sondern ich gebe eine persönliche Meinung ab.


    Ich vermute, dass die Gartenpflegekosten im Mietvertrag als umzulegende Nebenkosten aufgeführt sind (?). Wenn ja kann der Vermieter die Kosten umlegen. Wenn er teurer einkauft schlägt das auf die Mieter durch. Soweit das Gesetz.


    Wahrscheinlich hat der Vermieter einen Vertrag mit einer Preisanpassungsklausel abgeschlossen. Das ist dann soweit OK. Der Vermieter ist verpflichtet wirtschaftlich zu handeln. Daher könnte man ihn fragen, ob er geprüft hat ob es inzwischen bessere Marktpreise gibt, allerdings gebe ich zu bedenken, dass die Erhöhungssätze mMn nicht überhöht sind.


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html