Feilschen bloß nicht übers Telefon

  • Im letzten Finanztip-Newsletter vom 16. April 2021 gab es einen Beitrag über das Feilschen für günstigere Tarife, unter anderem auch über das Telefon. Hier sollte man gewaltig aufpassen, daß der Schuß nicht nach hinten losgeht.

    In meinem Fall bekam ich vor sehr vielen Jahren einen Anruf von meinem Energieanbieter, er hätte für mich ein neues Tarifangebot und ich sollte zustimmen, mir dieses nach Hause zu schicken. Was nun per Briefpost kam, war ein von mir angeblich zugewilligter neuer Tarifvertrag, den ich über das Telefonat abgewickelt haben sollte.

    Im Klartext: Hier hat eine üble Bauerfängerei stattgefunden.

    Ich hatte umgehend Wiederspruch eingelegt, welcher zum Erfolg führte. Zu meinem Glück konnte ich den Wiederspruch kurz vor meinem 14tägigen Urlaub noch wahrnehmen.


    Ich kann daher nur sehr eindringlich warnen, über das Telefon Geschäfte abzuwickeln.

    Was ist, wenn ich in meiner häuslichen Abwesendheit einen Wiederspruch nicht wahrnehmen kann?

  • Hallo Widder,


    tut mir leid, das du diese Erfahrung machen musstest. Ich habe selbst jahrelang im Callcenter gearbeitet und kann die nur den Rat geben, bei ungefragten Angeboten per Telefon sofort aufzulegen. Niemals habe ich auch nur ein einziges Angebot gesehen, das es Wert gewesen wäre zuzuhören. Und glaub mir. Am anderen Ende sitzen Profis die du nicht so einfach manipulierst wie die dich.Für die richtigen cracks ist jeder neue Anruf ein Spiel, was es zu gewinnen gilt. Die ziehen alle Register und kennen jede menschliche Schwäche undHebel an denen sie ziehen müssen um diese gegen dich einzusetzen. Bei allen Trainings ging es immer nur darum, wie die menschliche Psyche funktioniert und manipuliert werden kann.


    Gruß TradeAttack

  • Meine geschilderte Erfahrung geht zurück ins Jahr 2014, wo ich Energiekunde von eprimo war. Diese Masche ist in diesem Zeitraum kein Einzelfall gewesen, denn ich habe von meiner Verwandtschaft erfahren, daß in so ähnlicher Form von diesem Energieanbieter Telefonaktionen stattgefunden hatten.

    Ich habe hier eine Seite der Verbraucherzentrale aufgegriffen, wo es um den Widerruf von Strom- und Gasverträgen geht. Leider ist da nichts zu entnehmen, wenn die Frist zum Widerruf unverschuldet abgelaufen ist.

    https://www.verbraucherzentral…gasvertrag-so-gehts-11665