Kosten Steuerberater bei Einspruch gegen Steuerbescheid Steuer

  • Guten Tag.


    Ich bin Rentner und habe nebenbei in einem anderen Finanzamtsbezirk ein Gewerbe. Für 2015 bis 2017 wurden Verluste festgestellt, 2018 und 2019 gab es Gewinn.


    Das Wohnsitzfinanzamt hat den Verlustvortrag falsch verarbeitet und letzlich nicht richtig festgestellt, außerdem unabhängig davon einen fehlerhaften ESt-Bescheid für 2018 vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erstellt. Bei einer Rückfrage hat man mir erklärt, die Bearbeitung sei wegen Heirat 2018 und geänderter Steuernummern kompliziert, was den EDV-Bereich betreffe.


    Ich habe Einsprüche eingelegt und neue Bescheide für Einkommensteuer 2017 und 2018 sowie für Verlustvortrag bis 2019 erhalten. Kurz gesagt: das Finanzamt hat in einer für mich nicht mehr nachvollziehbaren Weise korrigiert, das Gesamtergebnis ist noch nachteiliger für mich.


    Ich werde nochmals Einsprüche einlegen, kann aber auf Grund der verworrenen Bescheidlage keine fundierte Begründung formulieren. Das heißt, ich brauche die Hilfe eines Steuerberaters, erstmals seit Jahrzehnten. Nun weiß ich, dass man den üblicherweise aus eigener Tasche bezahlen muss.


    Habe ich einen Anspruch darauf, dass das Finanzamt mir die Kosten des Steuerberaters ersetzt, weil ich in diesem speziellen

    Falle auf dessen Hilfe angewiesen bin? Und wo finde ich eine entsprechende Regelung?

  • Das FA muß dir die Steuerberatergebühren erstatten, wenn du recht bekommst; im anderen Falle nicht!