Krankenkassenbeiträge bei Einkommen aus England

  • Hi,


    ich arbeite in England, wohne aber zur Zeit noch in Deutschland (Home Office). Ich bin bei der AOK versichert und weiß leider nicht, wie genau das mit den Beiträgen abläuft. Wenn man in Deutschland arbeitet, sind ja ungefähr 15-16% des Gehalts fällig, wobei der Arbeitgeber die Hälfte davon übernimmt.


    Wie wird der Beitrag bei Einkommen aus dem Ausland berechnet? Muss ich die vollen 15-16% aus eigener Tasche bezahlen? Zur Zeit bezahle ich ca. 200€ im Monat, die AOK hat nie dargelegt, wie dieser Beitrag zustande kommt. Ich habe ihnen damals per E-Mail mitgeteilt, dass ich im Ausland Geld verdiene, aber es wurde nie ein Nachweis oder irgendwas verlangt. Ich habe das Gefühl, dass die es nicht richtig mitbekommen haben und ich jetzt den "Mindestbeitrag" zahle? Müsste ich eigentlich mehr zahlen? Oder weniger?


    Grüße,
    backprop

  • Da ich derzeit noch in DE wohne und aufgrund gesundheitlicher Probleme hier Ärzte in Anspruch genommen habe, habe ich die AOK behalten. Sobald ich komplett umziehe, werde ich die AOK pausieren (Anwartschaft oder komplett). Ich bin auch über NHS versichert, aber die bringt mir bei den deutschen Ärzten nix.


    Die Frage ist jetzt, ob ich AOK-Beiträge für mein UK-Einkommen zahlen muss, das ich verdient habe, während ich in Deutschland wohne. Und wie hoch diese sind. Derzeit zahle ich ungefähr 4-5% meines Bruttoeinkommens (in EUR umgerechnet). Aber ich habe der AOK nie mitgeteilt, wieviel ich verdiene und sie hat mich auch nie gefragt. Muss ich mit hohen Nachzahlungen rechnen oder werden auf ausländisches Einkommen nicht die 15% fällig, die bei deutschem fällig werden?

  • Aaalso, backprop, ich kann dir die Frage nicht eindeutig beantworten; sprich halt mit der AOK oder warte mal, bis sich hier jemand meldet, der das Versicherungsrecht kennt.

    Ich hatte es "früher" mit NHS-Krankenversicherung immer so gehalten, dass ich in den UK eine Reise-KV für alle Aufenthalte außerhalb der UK (teils europäisches Festland und USA) abgeschlossen hatte.

    Imho kannst du gar nicht quasi doppelt gesetzlich krankenversichert sein (UK und gleichzeitig "freiwillig" in D)... aber das ist nur aus dem Bauch heraus geurteilt.

  • ganz ruhig, ganz ruhig, bleibe einfach ganz ruhig!

    Guten Morgen!

    Die AOK weiß natürlich nichts vom NHS, weil wenn, wäre sie beitragsfrei.

    Zumindest wenn der Zustand schon vor dem 01.01.2021 bestanden haben sollte.

    EU-Recht, eine Welt für sich, die Viele nicht verstehen.

    Man nennt das aushelfende Kasse und hat in Deutschland Anspruch, als wenn man hier versichert ist, obwohl man in UK im NHS ist.

    Zu prüfen und beachten wäre die HomeOffice Regel, die aber bis zum 30.06.2021 außer Kraft gesetzt ist. Bei mehr als 50% nachweislicher Arbeitszeit in UK würde sie aber nicht greifen.

    Ggf. gibt es noch weitere Aspekte, die man prüft.


  • Ich hatte es "früher" mit NHS-Krankenversicherung immer so gehalten, dass ich in den UK eine Reise-KV für alle Aufenthalte außerhalb der UK (teils europäisches Festland und USA) abgeschlossen hatte

    Problem ist nur, dass Reise-KVs meistens nur Notfälle zahlen. Aber ich habe hier auch einige Vorsorgeuntersuchungen absolviert.


    Die AOK weiß natürlich nichts vom NHS, weil wenn, wäre sie beitragsfrei.

    Zumindest wenn der Zustand schon vor dem 01.01.2021 bestanden haben sollte.

    Ich arbeite dort seit August 2020. Verstehe ich es richtig, dass ich somit keine AOK-Beiträge zahlen müsste, aber trotzdem mit meiner AOK-Karte zu Ärzten in Deutschland gehen kann? In England zahle ich ja National Insurance.


    Zu prüfen und beachten wäre die HomeOffice Regel, die aber bis zum 30.06.2021 außer Kraft gesetzt ist. Bei mehr als 50% nachweislicher Arbeitszeit in UK würde sie aber nicht greifen.

    Wie muss ich das verstehen? Ich war bisher fast die ganze Zeit in Deutschland im Home Office für die englische Firma. Ich war nur im November 2020 und Januar 2021 in England.


    Ich habe bisher eigentlich befürchtet, dass ich eine große Nachzahlung leisten muss, wenn ich der AOK meine Arbeit in England melde (15% erwarteter Beitrag vs. 5% die ich bisher gezahlt habe). Ist das dann also nicht so?


    Wo findet man eigentlich die Beitragssätze für Einkommen aus dem Ausland? Ich finde dazu leider gar nichts.

  • Mit England im Speziellen habe ich keine Erfahrung. Aber grundsätzlich ist nach meinem Laienwissen die gesetzliche Krankenkasse im Wohnland zuständig, hier also das englisch NHS. Wenn man dann in Deutschland unerwartet krank wird, wird man vom deutschen Kassenarzt behandelt, und der schickt dann über die für die Abwicklung zuständige AOK eine Rechnung an die englische Kasse. Als Patient muss man bei der Behandlung unterschreiben, dass man die Reise nach DE nicht mt dem Ziel angetreten hat, sich hier behandeln zu lassen. Mit der deutschen AOK hat man dabei kein Vertragsverhältnis und zahlt nix, außer vielleicht die Praxisgebühr für Kassenpatienten.

  • Problem ist nur, dass Reise-KVs meistens nur Notfälle zahlen. Aber ich habe hier auch einige Vorsorgeuntersuchungen absolviert.

    Ich hatte eine KV, die stark von der in Deutschland bekannten Auslandsreise-KV abweicht und eher einer PKV entsprach, die außerhalb der UK gültig war. Damit waren alle üblichen Krankheitskosten (in-, out-patient, dental, medicine... ) abgedeckt. Damals gab's auch irgend so einen Schnuddel Papier (weiß nicht mehr wie der hieß) für normale Behandlungen zum Beispiel in Deutschland; darauf habe ich mich aber nicht verlassen.


    Und für die jetzt-Zeit bietet der NHS ausführliche Infos an. Kuckst du:

    https://www.nhs.uk/using-the-n…planning-your-healthcare/


    Wie das alles in deinem speziellen Fall (für die Zukunft) greift, musst du halt einfach abklären. Die Leute beim NHS sind zu 99% nett und hilfsbereit. Aus dem Bauch heraus würde ich mich zusätzlich "dumm" stellen und mal bei der Barmer oder oder anrufen und für einen Bekannten fragen, der 'nen deutschen Pass hat und in England als Angestellter arbeitet und ab und zu nach Deutschland reist... Ob es klug ist, diese Geschichte gleich im Klartext mit deiner AOK zu erörtern, mag ich nicht beurteilen.


    Alternativ kannst du ja auch auf eine weitere Info von Lange Oog warten und ggfs. Details außerhalb dieses threads per PN abklären. Der Mann scheint mir recht pragmatisch vorzugehen.

  • Sie brauchen umfassende Beratung - Sie könnten ja mal mit der AOK sprechen oder sich an einen professionellen und spezialisierten Versicherungsberater wenden.

  • Mit England im Speziellen habe ich keine Erfahrung. Aber grundsätzlich ist nach meinem Laienwissen die gesetzliche Krankenkasse im Wohnland zuständig, hier also das englisch NHS. Wenn man dann in Deutschland unerwartet krank wird, wird man vom deutschen Kassenarzt behandelt, und der schickt dann über die für die Abwicklung zuständige AOK eine Rechnung an die englische Kasse. Als Patient muss man bei der Behandlung unterschreiben, dass man die Reise nach DE nicht mt dem Ziel angetreten hat, sich hier behandeln zu lassen. Mit der deutschen AOK hat man dabei kein Vertragsverhältnis und zahlt nix, außer vielleicht die Praxisgebühr für Kassenpatienten.

    Wohnland ist bereits falsch!

    unerwartet krank werden ist EHIC -European Health Insurance Card oder die Rückseite der eGK.

    Man muss nichts unterschreiben,w eil Notfall und Unfall sind im EHIC Verfahren klar definiert!

  • Wie gesagt, das war nur mein Laienwissen. Das Unterschreiben-Müssen erlebe ich regelmäßig, wenn unsere italienischen Verwandten bei Besuch in Deutschland zum Arzt müssen. Damit soll ein Behandlungs-Tourismus verhindert werden.

  • Aus dem Bauch heraus würde ich mich zusätzlich "dumm" stellen und mal bei der Barmer oder oder anrufen und für einen Bekannten fragen, der 'nen deutschen Pass hat und in England als Angestellter arbeitet und ab und zu nach Deutschland reist... Ob es klug ist, diese Geschichte gleich im Klartext mit deiner AOK zu erörtern, mag ich nicht beurteilen.

    Ich habe es bereits bei der AOK anonym versucht, aber die geben keine Infos raus, ohne eine Versicherungsnummer zu haben. Wird bei anderen Versicherungen wohl so ähnlich ablaufen, aber ich kann es mal versuchen. Ich will sehr ungern bei der AOK nachfragen und denen meine Versicherternnummer geben, da ich absolut keine Ahnung habe, was mich erwartet


    Sie brauchen umfassende Beratung - Sie könnten ja mal mit der AOK sprechen oder sich an einen professionellen und spezialisierten Versicherungsberater wenden.

    Angenommen ich spreche direkt mit der AOK und es stellt sich heraus, dass ich zu wenig gezahlt habe. Mit welcher Nachzahlung müsste ich ungefähr rechnen? Ich will eigentlich nur wissen, wie hoch die Beitragssätze für Einkommen aus dem Ausland sind. Ein ganz grober Wert reicht mir schon. Ist es einfach nur der normale Beitragssatz von 15.x% angerechnet auf mein Brutto-Einkommen in EUR? Wenn ja, wäre das wirklich sehr sehr teuer und ich müsste verdammt viel nachzahlen.


    Andererseits bezahle ich ja in England auch NHS. Wird das dann irgendwie verrechnet?

    unerwartet krank werden ist EHIC -European Health Insurance Card oder die Rückseite der eGK.

    Ja, die EHIC habe ich von der NHS. Die hätte mir aber bei meinen Behandlungen nichts gebracht. Ich hatte einige Termine bei verschiedensten Fachärzten, von denen aber keiner ein Notfall war. Alles wurde über die AOK abgerechnet. Somit weiß ich nicht, was da auch mich zukommen kann, wenn ich mich jetzt bei denen melde und rauskommt, dass ich falsche Beiträge gezahlt habe. Kann die AOK von mir verlangen, dass ich die bereits absolvierten Arzttermine selber bezahle? Oder wird "nur" eine Nachzahlung fällig?


    Die AOK weiß natürlich nichts vom NHS, weil wenn, wäre sie beitragsfrei.

    Ich verstehe diesen Satz leider nicht ganz. Was bedeutet das? Dass ich den NHS bezahle und somit keine AOK-Beiträge zahlen muss? Auch wenn ich die AOK hier in DE bereits genutzt habe? Das kann ich mir schwer vorstellen, aber es wäre natürlich super.

  • Sie brauchen Beratung gegen Entgelt - ich könnte Ihnen jemanden nennen, der Ihnen hilft und es auch kann.

    Bei Ihnen geht es darum Schaden zu begrenzen, weil Sie sich falsch verhalten (AOK in Anspruch nehmen und im Vorfeld nichts geklärt) haben.

  • Genau genommen habe ich der AOK schon Anfang letzten Jahres per E-Mail mitgeteilt, dass ich bald in England arbeiten werde. Daraufhin kamen keine weiteren Nachfragen, sondern nur der Beitragsbescheid. Dass ich mich falsch verhalten habe, wusste ich nicht. Hätte ich die Versicherung gar nicht nutzen dürfen? Ich dachte, es wäre höchstens eine Nachzahlung fällig.


    Im Zweifel liegt der Fehler aber nicht nur bei mir, da die AOK nicht auf den Hinweis meinerseits eingegangen ist. Die E-Mail wurde zwar beantwortet, aber auf die Passage mit England wurde nicht eingegangen.



    Sie brauchen Beratung gegen Entgelt - ich könnte Ihnen jemanden nennen, der Ihnen hilft und es auch kann.

    Wer kann mich in dem Fall beraten und wie teuer ist das ungefähr?

  • Ich habe jetzt mal anonym bei anderen Krankenkassen nachgefragt und wenn ich es richtig verstehe, bin ich in DE nicht beitragspflichtig, da ich in England Beiträge (NHS) zahle. Ich kann mir ein E106-Formular in England ausstellen lassen und damit dann auch in Deutschland zum Arzt, muss aber hier keine Krankenversicherung bezahlen.


    Ist das wirklich so oder verstehe ich etwas falsch? Das hört sich für mich irgendwie zu gut an, um wahr zu sein.


    Die AOK weiß natürlich nichts vom NHS, weil wenn, wäre sie beitragsfrei.

    War das damit gemeint?



    Bei Ihnen geht es darum Schaden zu begrenzen, weil Sie sich falsch verhalten (AOK in Anspruch nehmen und im Vorfeld nichts geklärt) haben.

    Welcher Schaden genau ist gemeint?

  • Ich habe jetzt mal anonym bei anderen Krankenkassen nachgefragt und wenn ich es richtig verstehe, bin ich in DE nicht beitragspflichtig, da ich in England Beiträge (NHS) zahle. Ich kann mir ein E106-Formular in England ausstellen lassen und damit dann auch in Deutschland zum Arzt, muss aber hier keine Krankenversicherung bezahlen.


    Ist das wirklich so oder verstehe ich etwas falsch? Das hört sich für mich irgendwie zu gut an, um wahr zu sein.

    Hast du auch mal auf der web site des NHS nachgeschaut? Weil es mich nicht wirklich interessiert habe ich nicht weiter "nachgeforscht", aber so kenne ich dieses Verfahren eigentlich (oberflächlich) auch. Auf der site hatte ich quer irgendwo auch etwas von 90 Tagen gesehen; die dort beschreibene Regelung gilt imho für "Auslandsaufenthalte" (also außerhalb des UK wegen Urlaub oder Arbeit) für jeweils bis zu 90 Tagen, die nicht zwecks medizinischer Behandlung im Ausland angetreten werden.


    Ausschnitt aus dem verlinkten Inhalt ...

    You can use a UK-issued European Health Insurance Card (EHIC) or UK Global Health Insurance Card (GHIC) to access healthcare for temporary stays, usually up to 90 days.