Was kann ich tun, damit bei - in meinem Falle drei - verschiedenen Instituten die Riester-Anlagen zusammengeführt werden?
Gibt es Richtlinien und / oder Gesetze bzw. Urteile dazu?
Was kann ich tun, damit bei - in meinem Falle drei - verschiedenen Instituten die Riester-Anlagen zusammengeführt werden?
Gibt es Richtlinien und / oder Gesetze bzw. Urteile dazu?
Hallo.
Der neue Anbieter sollte ein Formular bereithalten, das Kündigung und Übertrag des Vertragsguthabens auslöst.
Problem:
Eventuell hat der neue Anbieter kein Interesse daran, das zu übertragende Guthaben zu garantieren und später zu verrenten. Je kürzer vor Beginn der Auszahlungsphase man sich befindet, desto kniffliger kann es werden.
Das Riester-Guthaben verteilt zu haben, kann ganz praktisch sein, sofern man nicht an laufenden Rentenzahlungen, sondern an Einmalzahlungen interessiert ist.
Der Tipp mit der Verteilung sollte in die Standard-Ratgeber zu Riester aufgenommen werden. Leider lässt er sich bei Vertragsbeginn schwer steuern, weil man die künftige Rendite nicht kennt. Aber in späteren Jahren ist das ein guter Punkt, um nicht in diese langwierige Zwangsverrentung zu laufen, die das mühsam angesparte Kapital dann wieder nicht rausrückt.
Vielen Dank für die Tipps.
Ich frage nach dem Übertragungsformular.
Und:
Für mich sind es momentan noch 10 Jahre bis zum Renteneintritt.
Viele Grüße
Das ist übrigens der Grund warum sich ein kostengünstiger Riestervertrag auch noch kurz vor Rentenbeginn lohnen kann.
Ein ergänzender Hinweis: Verträge bei einem Anbieter werden zusammengerechnet.
Laut meinem aktuellen Anbieter (Zurich) wird es so ablaufen:
den ruhenden Vertrag soll ich selbst formlos schriftlich - mit dem Hinweis "nicht auszahlen!" - kündigen.
Unter Abzug eines finanziellen Aufwandes (vorher erfragen) wird dieser Vertrag nach bis zu sechs Monaten Wartezeit (Kündigungslaufzeit) an die Gesellschaft mit dem aktiven Sparvertrag übermittelt.
Auch dort ist vorher die Zuführung zu erfragen.
Laut meinem aktuellen Anbieter (Zurich) wird es so ablaufen:
den ruhenden Vertrag soll ich selbst formlos schriftlich - mit dem Hinweis "nicht auszahlen!" - kündigen.
Unter Abzug eines finanziellen Aufwandes (vorher erfragen) wird dieser Vertrag nach bis zu sechs Monaten Wartezeit (Kündigungslaufzeit) an die Gesellschaft mit dem aktiven Sparvertrag übermittelt.
Auch dort ist vorher die Zuführung zu erfragen.
Ja, so war auch mein Verständnis der Abläufe.
Was einem sinnvoll erscheint und was nicht, muss man für sich selbst entscheiden.