Pendlerpauschale

  • Hallo Forum,


    Ich habe ein Jahres-Fahrkarten-Abo bei der Bahn.

    Meine Entfernung zur Arbeit beträgt 60 KM mit dem PKW,

    diese Entfernung gebe ich auf meiner Steuererklärung immer an.

    In 2020 war ich von den 225 Arbeitstagen 45 Tage im Home-Office.

    Kann ich für die Home-Office Tage die Fahrkartenkosten

    geltend machen ?

    Oder habe ich da "Pech" gehabt ?


    VG ThoW

  • Streng genommen müssen deine Angaben der Realität entsprechen. Ich würde angeben was für mich günstig ist und abwarten, ob das anerkannt wird.

  • 225 Arbeitstagen

    davon 180 an Erster Tätigkeitsstätte = Fahrtkosten (entweder Pauschale 0,3 Euro x 60 x 180 oder - wenn für Dich günstiger (also teurer) - Kosten für die Jahreskarte)


    und 45 Tage im Home-Office = 5 Euro x 45 (Home-Office-Pauschale); da keine Fahrten durchgeführt worden sind, können auch keine Fahrtkosten geltend gemacht werden.


    Wieso Pech gehabt? Du stehts besser mit der Home-Office-Pauschale

  • So würde ich es auch sehen. :thumbup:

  • @SA (oder an alle)


    Mit "Pech gehabt" meine ich folgendes:

    Wegen des Bahnfahrkarten-Jahres-Abos habe ich natürlich auch

    während meiner Home-Office Zeit tatsächlich die Fahrkarte

    bezahlen müssen. Diese Kosten sind aber fast doppelt so hoch

    wie die, die ich mit der Home-Office Pauschale ansetzen kann !!

    ;(

  • @ ThoW

    Das verstehe ich. ABER ...

    Ohne Home-Office-Pauschale hättest Du nicht mal die 5 Euro pro Tag. Kosten - auch die Pauschale - kann man sinnigerweise nur für "Fahrtage" geltend machen. Wenn die Kosten für die Fahrkarte höher sind als die Pendlerpauschale, sind die Kosten für die Fahrkarte abziehbar.