Solaranlage - steuerliche Behandlung eines nachträglich installierten Stromspeichers

  • Guten Tag, es geht mir um die steuerliche Behandlung von Eigenverbrauch. Baut man eine PV-Anlage inkl. Speicher, kann man komplett für alles den Vorsteuer ziehen, muss dann aber in der Folge MwSt. auf den eigenverbrauchten Strom abführen. Soweit ist alles klar.


    Wie verhält sich das nun, wenn ich mir einen Stromspeicher z.B.zwei Jahre nach Installation der Solaranlage anschaffe, um mehr eigenen Strom zu verbrauchen? Dann kann ich ja, so ich keinen Strom aus dem Speicher verkaufe, keine MwSt. mehr ziehen, muss das Gerät daher Brutto bezahlen. Was ist nun mit dem Eigenverbrauch? Dieser steigt ja in der Folge deutlich. Muss ich nun gegenüber dem Finanzamt in der Folge MwSt. für den gesamten Eigenverbrauch abführen oder nur anteilig für den direkt verbrauchten Strom? Oder anders gefragt: wäre der Strom, der über den Speicher privat verbraucht wird, auch umsatzsteuerpflichtig?


    Sonnige Grüße!

  • Danke für den Link! Ich habe es gelesen, wobei mich immer wieder erstaunt, dass das, was man da liest noch als Deutsch durchgeht. Ein echtes juristisches Kauderwelsch, dem ich entnehme, dass es wohl tatsächlich so ist, dass man zwar keine Umsatzsteuer ziehen kann, wenn man sich einen Speicher nachträglich anschafft, aber dennoch danach für das Mehr an Eigenverbrauch MwSt. abführen darf. Ich hoffe, meine Interpretation ist richtig. :)

  • So lese ich es auch und das ist mE konsequent.

    Die Nutzung des Speichers als solches ist ustfrei, weil er nicht zum Betrieb gehört.

    Durch den Speicher wird allerdings der Eigenverbrauch erhöht, d.h. mehr betrieblich produzierter Storm zu betriebsfremdenzwecken genutzt.

    Zum gleichen Ergebnis würde man auch kommen, wenn man durch geschicktes Strom-Management (kochen, waschen etc. nur bei Sonnenschein) den Eigenverbrauch erhöht.

  • Das Produzieren des Stroms zum Zwecke der Einspeisung ist die gewerbliche Tätigkeit und in diesem Rahmen ist der produzierte Strom und der Eigenverbrauch zu erfassen. Lediglich die Nutzung des Speichers ist "privat Sache" und interessiert das FA nicht.

  • Das Produzieren des Stroms zum Zwecke der Einspeisung ist die gewerbliche Tätigkeit und in diesem Rahmen ist der produzierte Strom und der Eigenverbrauch zu erfassen.

    Sorry wenn ich blöde Fragen stelle, aber das interessiert mich und bisher habe ich keine Erfahrung damit.

    Daher die Frage: Der Strom der in den Speicher fließt wird ja nicht eingespeist, sondern „privat“ gespeichert. Warum muss ich dann trotzdem Steuern und Abgaben dafür zahlen?


    Gruß TradeAttack

  • Weil der Gewerbebetrieb den Strom produziert hat! Du entnimmst dem Betrieb den Strom durch die private Nutzung. Dabei ist es egal, ob Du den Strom sofort verbrauchst oder erst zwischenspeicherst.

    Der Bäcker, der das in der Bäckerei gebackene Brot ißt, muss dafür ja auch Steuern bezahlen.