Anschaffungen für Selbstständigkeit noch 2020 abschrieben oder mit in 2021 nehmen

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich Ende letzten Jahres vorerst nebenberuflich selbstständig gemacht und ab 01.01.2021 hauptberuflich. Meine Frage ist nun, ob ich die Anschaffungen für die Selbstständigkeit (Notebook, Schreibtisch, Drucker etc., alles Einzelwerte unter 850 €) noch in 2020 angeben muss/sollte oder diese mit in 2021 nehmen kann. Und falls ja welches Formular wäre das richtige


    Danke im Voraus für eure Kommentare :thumbup:


    Gruß


    Stefan

  • Hallo Hamburg69 , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: hier findet keine Steuerberatung statt.


    MMn erkennt das Finanzamt Aufwendungen in dem Jahr an, in dem sie entstehen. Damit stellt sich die Frage nicht.


    Für selbstständige Tätigkeit ist es die Anlage S. Allerdings muss man zwingend elektronisch abgeben.


    Ich habe für meine gute Frau das jeweils mit dem Wiso-Sparbuch gemacht. Gibt die Testversion kostenlos hier https://www.buhl.de/c-j/wiso-sparbuch-2021/