bin durch Ihre Beiträge bzgl. der Flugverspätung Marsa Alam leider trotzdem nicht schlauer als vorher. Wir hatten im Dezember 14 ebenfalls von Marsa Alam eine Flugverspätung. Die Entfernung wird mit mehr als 3700 km bis Düsseldorf ausgerechnet. Nun das eigentliche Problem: Wir sind genau ! 2:59 Stunden später gelandet, aber danach dauerte es gute 15 Minuten, bis das Flugzeug endlich in Parkposition war. Dieses konnten wir per Smartphone-Uhr fotografieren. Somit würde ja das EugH-Urteil greifen, nachdem erst bei Öffnen der Flugzeugtüren der Passagier "angekommen" ist. Als ich jetzt bei verschiedenen Portalen mir ausrechnen ließ, ob ein Ausgleichsanspruch vorliegt, waren die Aussagen z.B. hier bei Finanztip: Ja und bei anderen Nein. Soviel also zu den Ausgleichsrechnern! Ich denke mal, dass, wenn man die Flugnummer eingibt, die Zeit angegeben wurde, als die Maschine aufsetzte und diese Zeit wurde dann bei dieser Flugnummer und -tag hinterlegt. Mich wundert auch, dass Sie bei 3,5 Std. Verspätung die höchste Summe erhalten haben. Wie sah denn Ihr Musterschreiben an SunExpress aus? Da man ja 3 Jahre Zeit hat, einen Anspruch zu stellen, habe ich ja noch Zeit. Aber wie kann ich beweisen, dass die Parkposition später als 3 Stunden erreicht wurde? Reicht mein Handyfoto?
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Entscheidend ist der Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüren, so ein EuGH-Urteil.
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Da es sich um einen Flug von außerhalb Europas in die EU handelt, kommt die VO (EG) 261/2004 nur zum Zuge, wenn es sich eine Europäische Airline mit Sitz in der EU handelt.
3.
Ich würde die Airline erstmal anschreiben, und eine Ausgleichszahlung wegen eine großen über dreistündigen Verspätung geltend machen und dabei darauf hinweisen, daß sich die Ankunftszeit um genau 3:14 Std. verzögerte.
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Wenn die Airline meint, die Ankunftsverspätung sei unter 3:00 Std. gewesen, dann wird sie dies schon mitteilen.
Gerade in Zivilverfahren muß man dem Gegner nicht immer dessen mögliche Argumente liefern.
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Ein Handfoto dürfte zunächst einmal als Anscheinsbeweis ausreichen. Notfalls muß man sich vom Flughafenbetreiber die genaue Zeit des Öffnens der Türen bestätigen lassen.