Flugverspätung von ca.3:30 Std.


  • bin durch Ihre Beiträge bzgl. der Flugverspätung Marsa Alam leider trotzdem nicht schlauer als vorher. Wir hatten im Dezember 14 ebenfalls von Marsa Alam eine Flugverspätung. Die Entfernung wird mit mehr als 3700 km bis Düsseldorf ausgerechnet. Nun das eigentliche Problem: Wir sind genau ! 2:59 Stunden später gelandet, aber danach dauerte es gute 15 Minuten, bis das Flugzeug endlich in Parkposition war. Dieses konnten wir per Smartphone-Uhr fotografieren. Somit würde ja das EugH-Urteil greifen, nachdem erst bei Öffnen der Flugzeugtüren der Passagier "angekommen" ist. Als ich jetzt bei verschiedenen Portalen mir ausrechnen ließ, ob ein Ausgleichsanspruch vorliegt, waren die Aussagen z.B. hier bei Finanztip: Ja und bei anderen Nein. Soviel also zu den Ausgleichsrechnern! Ich denke mal, dass, wenn man die Flugnummer eingibt, die Zeit angegeben wurde, als die Maschine aufsetzte und diese Zeit wurde dann bei dieser Flugnummer und -tag hinterlegt. Mich wundert auch, dass Sie bei 3,5 Std. Verspätung die höchste Summe erhalten haben. Wie sah denn Ihr Musterschreiben an SunExpress aus? Da man ja 3 Jahre Zeit hat, einen Anspruch zu stellen, habe ich ja noch Zeit. Aber wie kann ich beweisen, dass die Parkposition später als 3 Stunden erreicht wurde? Reicht mein Handyfoto?


    1.
    Entscheidend ist der Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüren, so ein EuGH-Urteil.
    2.
    Da es sich um einen Flug von außerhalb Europas in die EU handelt, kommt die VO (EG) 261/2004 nur zum Zuge, wenn es sich eine Europäische Airline mit Sitz in der EU handelt.
    3.
    Ich würde die Airline erstmal anschreiben, und eine Ausgleichszahlung wegen eine großen über dreistündigen Verspätung geltend machen und dabei darauf hinweisen, daß sich die Ankunftszeit um genau 3:14 Std. verzögerte.
    4.
    Wenn die Airline meint, die Ankunftsverspätung sei unter 3:00 Std. gewesen, dann wird sie dies schon mitteilen.
    Gerade in Zivilverfahren muß man dem Gegner nicht immer dessen mögliche Argumente liefern.
    5.
    Ein Handfoto dürfte zunächst einmal als Anscheinsbeweis ausreichen. Notfalls muß man sich vom Flughafenbetreiber die genaue Zeit des Öffnens der Türen bestätigen lassen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Ursula L.
    In Anlehnung an den Musterschreibengenerator von der 'finanztip'-Webseite: http://www.finanztip.de/flugverspaetung/ habe ich hier folgendes Musterschreiben zusammengestellt und geringfügig ergänzt/abgeändert:


    Max Mustermann Musterhausen, Datum
    Musterstrasse 1
    12345 Musterstadt


    Beispielairline
    Beispielstraße 1
    54321 Beispielstadt


    Verspätung meines Fluges
    Forderung eines Ausgleichszahlung gem. VO (EG) 261/2004 (sogen. 'Europ. Fluggastrechteverordnung')
    Fluggäste: 1.)........2.)........3.)........... Flugnummer:..........

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir sind mit Ihrem Unternehmen auf folgendem Flug geflogen:
    Flugnummer:
    Abflugort: Marsa Alam/Ägypten
    Zielort: Düsseldorf/Deutschland
    Planmäßige Abflugzeit:
    Planmäßige Ankunftszeit:
    Tatsächliche Ankunftszeit:
    Flugstrecke in km:


    Der Flug hatte eine Verspätung von 3:14 Stunden.


    Gemäß höchstrichterlichen Urteilen des EuGH, Az.: 402/07 und 432/07, bestätigt durch EuGH, Az.: C-581/10 und C-629/10 haben Flugreisende bei Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf
    Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 der Verordnung (EG) 261/2004. Dieser Rechtsprechung folgt auch der BGH (BGH, Urteil vom 18.02.2010, Az. Xa ZR 95/06).


    Gemäß der oben genannten Verordnung stehen mir folgende Zahlungen zu:
    Flugstrecke über EU-Grenzen hinaus: über 3.500 km EUR 600,- x 3 Fluggäste = EUR 1.800,-


    Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von EUR 1.800,-
    bis spätestens:............. auf folgendes Konto. - Danach werde ich ggf. ohne weitere Vorankündigung weitere rechtliche Schritte einleiten.
    Kontoinhaber:
    IBAN:
    BIC:
    Bank:


    Mit freundlichen Grüßen


    Unterschrift

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Vielen Dank. Das werde ich mal versuchen. Habe leider nirgendwo gefunden, wo man sich "alte" Flugdaten anschauen kann. Wäre ja interessant , nachverfolgen zu können, welche Uhrzeit für die Landung hinterlegt ist. Da bei der Landung ja wahrscheinlich das Auftreffen der Räder auf die Landebahn gemeint ist, kann man sich ja ungefähr ausrechnen, wie lange es dauert, bis der Flieger in Parkposition steht. Dann erst darf man sich abschnallen und dann dauert es ja nochmal einige Minuten, bis sich die Türen öffnen. Habe jedenfalls mal Flughafen DUS angemailt und gefragt, ob zum betreffenden Flugtag die Daten zur Verfügung stehen. Mal schauen!

  • Historische Flugdaten kann man auch hier abrufen: http://www.flightstats.com/go/Home/home.do
    Auf der Seite gibt es einen Link, der zu den historischen Flugdaten führt: http://www.flightstats.com/go/…s/flightStatusByFlight.do


    Ursula L.
    Wäre schön, wenn du hier mal nachberichtest, bevor du


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    -einen Rechtsanwalt beauftragst.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)