Versicherung

  • Hallo, ich habe einen Kredit mit einer Restschutzversicherung abgeschlossen. Ich habe nicht verstanden, dass es mir als Kreditbetrag hinzugefügt wurde. Nach 10 Monaten habe ich Kundigung gemacht und mein Kreditwert wurde um die Hälfte des Versicherungswertes abgezogen und die Rückzahlungsfrist verkürzt. Die Frage ist: Diese rechtschutzversicherung wird nicht durch den verbleibenden Kreditsaldo geteilt. Warum wird es nicht nach jeder Rate auf den verbleibenden Restbetrag entsprechend dem Namen berechnet? Was kann ich tun, wenn die Bank in den 10 Monaten Zinsen für den Darlehensbetrag zuzüglich des Versicherungswerts erhalten hat? Zum Beispiel: Für ein Darlehen von 10000 Euro und einen Versicherungswert von 1460 hat er Zinsen in Höhe von 11460 Euro eingezogen. Ist es legal?

  • Hallo.


    Restschuldversicherungen sind regelmäßig nicht sinnvoll für den Kreditnehmer und verdammt teuer zudem.

    Ob der Vertrag rechtlich zulässig ist, kann hier so nicht geklärt werden, auch wenn ich vermute, dass man sich seitens des Versicherers rechtlich abgesichert hat. ?(