Rente für Hinterbliebene

  • Hallo,


    Mein Vater ist vor 4 Wochen verstorben. Für meine Mutter haben wir jetzt das Sterbevierteljahr und die Wittenrente beantragt. Mein Vater war aber Erwerbungsunfähig und hat dafür eine Zusatzrente bekommen. Meine Frage ist, bekommt meine Mutter die auch anteilig weiter? Und muss ich diese auch beantragen?

    Ein Telefonat mit der BG hatte ich schon, und die meinte wenn im Todesschein nicht steht das er an dieser Erkrankung (Lungenerkrankung) gestorben ist kann man die Rente nicht weiter bezahlen. Ob er an diesem gestorben ist kann niemand sagen da keine Obduktion gemacht wurde.

    Kann es sein ich muss mich mit dieser Sache zufrieden geben?

    Grüße

    Sabine Limburger

  • Hallo.


    Falls mit der Zusatzrente eine Betriebsrente gemeint ist, müsste man schauen, ob Hinterbliebenenrenten dort vorgesehen sind. Dies kann der Fall sein, muss aber nicht.


    Sofern der Verstorbene schon eine Unfallrente bezogen hat, so sollte die Hinterbliebenenrente von der Berufsgenossenschaft automatisch angestoßen werden.