Die im Jahr 2001 abgeschlossene Ausbildungsversicherung / Lebensversicherung wird 2021 fällig.
Es besteht lt. Auskunft einer Kanzlei die Möglichkeit aufgrund unzureichender Widerrufsbelehrung die Versicherung rückabzuwickeln.
Normalerweise sind ja die Kapitalerträge bei Auszahlung abgeltungssteuerfrei.
Weiss jemand wie sich das bei Rückabwicklung verhält ?