Rückabwicklung Ausbildungsversicherung

  • Die im Jahr 2001 abgeschlossene Ausbildungsversicherung / Lebensversicherung wird 2021 fällig.

    Es besteht lt. Auskunft einer Kanzlei die Möglichkeit aufgrund unzureichender Widerrufsbelehrung die Versicherung rückabzuwickeln.


    Normalerweise sind ja die Kapitalerträge bei Auszahlung abgeltungssteuerfrei.


    Weiss jemand wie sich das bei Rückabwicklung verhält ?

  • Nach meinem Verständnis fallen bei einer Rückabwicklung keine Kapitalerträge an. Man bekommt ja nur sein Geld zurück. Falls die Versicherung tatsächlich auch Zinsen zahlen sollte, weil sie mit dem Geld all die Jahre Erträge erwirtschaftet hat, dann fände ich Steuern auf diesen Anteil angemessen. Das ist aber nur meine Laien-Meinung.


    Hast Du das hier schon gelesen?

    https://www.finanztip.de/leben…sversicherung-widerrufen/

  • Also bei der Rückabwicklung meiner (fondsgebundenen) Rentenversicherung von 2004 sind laut Versicherer "einkommensteuerpflichtige Erträge im Sinne von Paragraph 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetz" angefallen. Allerdings lasse ich zurzeit durch einen Steuerberater prüfen, ob das wirklich versteuert werden muss. Da gibt es sehr unterschiedliche Aussagen im Internet zu. Aber vielleicht weiß jemand hier dazu ja auch etwas Konkretes?!