Ombudsmann, ab wann ist Verjährung gestoppt.

  • Hallo!
    Ich warte immernoch aufndie Auszahlung der Kreditbearbeitungsgebühr von der Creditplusbank.
    Habe mit denen 2x telefoniert.Schreiben wäre eingegangen, erst hies es das Geld sollte bis 19.12. Auf dem Konto sein, am Montag hieß es innerhalb der nächsten Woche.Gestern habe ich noch abgewartet und dann eine email an den Ombudsmann geschickt mit allen Unterlagen im Anhang. Es kam sofort eine automatische Mail das die Bearbeitung aufgrund der hohen email eingänge länger dauern kann.
    Nun meine Frage: Ab wann habe jch die Verjährung gestoppt.
    Erst bei einer Bestätigungsmail?... oder soll ich die Unterlagen nochmal faxen?...die Zeit drängt. ...


    Im Voraus schonmal vielen Dank fur eure Hilfe und allen hier ein schönes Weihnachtsfest.

  • @rucki76


    Auf der Seite http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/faq/
    steht:
    "


    Ab wann gilt die Verjährung durch das
    Ombudsmann-Verfahren als gehemmt – mit Zugang der Beschwerde beim
    Ombudsmann? Reicht dazu ein Fax oder eine E-Mail aus?


    Für die Dauer des Ombudsmannverfahrens ist die Verjährung gehemmt.
    Sie beginnt an dem Tag, an dem die Beschwerde beim Bankenverband
    eingegangen ist (per Mail, Fax oder Brief). Die Verjährungshemmung tritt
    auch dann ein, wenn der Eingang der Beschwerde von der
    Kundenbeschwerdestelle erst später (z. B. im Januar 2015) bestätigt
    wird."


    Es gibt hier viele angstvolle Zweifler..... ich selbst habs auch per Einschreiben geschickt, aber eigentlich glaub ich denen...

  • Ich habe es ebenfalls per Einschreiben geschickt, allerdings sieht der Sendungsstatus der Post wirklich mau aus. Habe am gleichen Tag 3 Briefe bei der Hauptpost abgegeben. 2 davon, die an die Banken, haben den Sendungsstatus "im ostfach eingeliefert" und "in der Zustellung" . Das dritte und eigentlich wichtigste Schreiben an den OM, hat den Status " wurde im logistikzentrum der Startasresse bearbeitet" !!!!!!! Was immer das heist und warum da noch nichts weiter passiert ist, könnte mir keiner auf der Post und auch nicht an der Hotline sagen. Wollte heute das Gabze nochmal faxen, mit dem Ergebnis Dauerbesetzt. And Telefon ging auch niemand ran. Also letzte Möglichkeit, alles eingescannt und per PDFs als Mail verschickt. Habe jetzt aber keine Zustell oder Empfangsbestätigung. Wie wird das mit dem Mailbersand eigentlich rechtlich gesehen. Das Mail habe ich ja noch in Original im Postausgang.