Fondsgebundene Lebensversicherung: jährliche Anteilebestandsreduzierung nach Beitragsfreistellung rechtens?

  • Hallo,


    seit den Neunzigern habe ich eine fondsgebundene LV bei der Nürnberger Versicherung, die bis 2022 läuft und seit 2018 beitragsfrei gestellt ist. Eingezahlt wird in den ODDO BHF Frankfurt Effekten Fonds.
    Seit der Beitragsfreistellung 2018 wurde nun der Anteilebestand lt. jährlichen Standmitteilungen regelmäßig um einige Anteile reduziert. Auf Nachfrage wurde von der Nürnberger mitgeteilt, dass damit der von der Fondsgesellschaft betriebene Aufwand abgegolten wird.
    Da ich zur Rechtmäßigkeit sowie zur Höhe der Anteilereduzierungen nichts im Versicherungsvertrag, in den Versicherungsbedingungen usw. gefunden habe, würde ich mich über Eure Meinung dazu sehr freuen.

    Vielen Dank im Voraus!
    Lehmann.Berlin

  • Hallo Lehmann.Berlin


    Man zahlt für solche Versicherungen Verwaltungskosten. Wenn die Versicherung zu 100% in Fonds investiert, werden die Kosten gedeckt, indem Fondsanteile verkauft werden. Die Höhe der Kosten wurde bei Abschluss der Versicherung mitgeteilt. Manchmal findet man ein Produktblatt auf der Homepage des Versicherers. Dort würde man die Kosten auch finden.

  • es heißt manchmal auch Produktinformationsblatt oder PiB

  • Ich werde auf der Homepage der Nürnberger nach einem Produktblatt suchen.

    Zu historischen Produkten findest Du in aller Regel keine Informationen im Internet.


    Auch wenn Du Deinen dicken Papierstapel von damals noch hast, wird da nur sehr verklausuliert drinstehen, dass es Kosten gibt, die bei Beitragsfreistellung dem Fondsvermögen entnommen werden. Genauere Angaben zur Höhe werden fehlen. Man hat eben der Versicherung vertraut, dass sie das schon alles richtig macht.


    Wenn die Versicherung von 1994 oder später ist und Du ungefähr 10.000 € oder mehr Rückkaufswert drin hast oder bisher nur eine extrem geringe Rendite hattest bzw. sogar unter den Einzahlungen liegst, lohnt sich die Prüfung auf Widerruf.