Fitnesstudio 20.04.2020 gekündigt meint nun der Vertrag wurde verlängert wegen Pandemie

  • Hallo Zusammen ich habe mal eine frage bzw. folgende ist passiert.

    Fitnesstudio gekündigt am 20.04.2021 -> Am 21.04.2020 Kündigungsbestätigung zum 17.02.2021 erhalten.

    Beiträge wurden bis 22.10.2020 ganz normal eingezogen.

    Danach wegen Lockdown hat das Fitnesstudio die Beiträge nicht mehr eingezogen.

    Jetzt hat das Fitnesstudio wieder auf und hat am 22.04.2021 angefangen beiträge einzuziehen.

    Die Begründung vom Fitnesstudio:

    "Wir hatten im November mit der Schließung des Studios den Einzug der Beiträge gestoppt.
    Nun ist es laut §313 BGB (bestätigt durch über 30 Gerichtsurteile) so, dass sich die Mitgliedschaft automatisch um den Zeitpunkt des Lockdowns verlängert.
    Sollte die Vereinbarung während des Lockdowns enden, so ist anteilig die Zeit vom Lockdown bis zum alten Kündigungsdatum noch an Beiträgen zu entrichten.
    Das bedeutet, Sie bekommen ein neues Kündigungsdatum zugewiesen."


    Sie bekommen ein neues Kündigungsdatum zugewisen WTF?=O
    Ich habe seit einem Jahr, nach der ordentlichen Kündigung nichts von denen gehört und jetzt ziehen die einfach Geld ein und wenn ich frage was das soll kriege ich die antwort oben.:cursing:

    Habe erstmal das Lastschriftmandat widerrufen und denen eine Frist von 14 Tagen gesetzt das Geld zurück zu buchen.

    Mein ihr es lohnt sich einen Anwalt zu holen und zu klagen, bei einer Verlängerung des Vertrages um ca. 4 Monate Zahle ich fast 400€ beiträgen.(Teures Fitnesstudio)

    LG Würzburg (Az.: 1 HK O 1250/20) hat gegen die Mitglieder entschieden.
    AG Papenburg (Az. 3 C 337/20) hat hingegen für die Fitnesstudio Mitglieder entschieden.


  • Hallo skyhawk und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    hier findet keine Rechtsberatung statt!


    Zunächst mal kannst Du Beiträge von deiner Bank wieder zurück buchen lassen. Dann würde ich abwarten, wie sich das Studio verhält (Mahnung/Mahnverfahren/Inkasso).

    Zum Anwalt gehen kannst Du immer noch, wenn die 1. Mahnung vorliegt (oder dann einfach zahlen).


    ABER (persönliche Meinung)

    Rein von der Logik her erscheint mir die Argumentation des Studios schlüssig, was ja anscheinend auch durch entsprechende Urteile bestätigt wurde. Das Studio hat während des Lockdown keine Beiträge eingezogen (und keine Leistung erbracht) und holt diese Leistungserbringung nun nach. Schlussendlich hast Du ja in dieser Zeit auch gar keine Beiträge gezahlt.

    Unterm Strich kostet Dich es ja jetzt nicht mehr Geld, als wenn es den 2. Lockdown dar nicht gegeben hätte, oder!? ;)


    Einzige Ausnahme sehe ich aber dann, wenn Du durch einen zwischenzeitlichen Umzug die Leistung des Studios gar nicht mehr in Anspruch nehmen könntest, oder inzwischen im Guten glauben eine Vertrag mit einem anderen Studio gemacht hast. :/

    Aber da kann wohl nur ein Anwalt helfen diese Fragen zu klären.

  • Nein, es ist nicht zulässig einen Vertrag den beide Seiten eingegangen sind, einseitig zu ändern.


    Wenn der Vertrag also eine Laufzeit von z.B. 12 Monaten hat, oder sich um 12 Monate verlängert nach der Erstlaufzeit, so hat dieser auch eine festen Stichtag zur fristgemäßen Kündigung bzw. wann er sich verlängern würde. Und somit auch ein festes Beendigungsdatum bei fristgemäßer Kündigung.

    Diese kann nicht einfach einseitig verändert werden.


    Das Argument das das Studio ja auch keine Beiträge eingezogen hat ist auch faktisch falsch. Sicher haben sie keine Beiträge eingezogen, denn sie konnten auch keine Leistungen anbieten die der Kunde hätte in Anspruch nehmen können. Somit kann das nicht als Argument dienen einfach den Vertrag zu verlängern wenn ein Vertragspartner seine Vertraglichen Leistungen nicht erfüllt.


    Verbraucherzentrale HH


    Man stelle sich mal vor das jeder Vertrag (egal welche Leistung), bei dem einseitig die Leistung eingestellt oder nicht erbracht wird, sich demnach ins unendliche verlängert werden kann.

    Dann hätte ich heute noch 10-20 Jahre alte Verträge weil mein Anbieter diese überhaupt nicht mehr erfüllen kann, aber der Vertrag immer weiter einseitig verlängert wird weil er eventuell den Vertag noch erfüllen könnte...

  • @H4KlAuS

    Das mag die Verbraucherzentrale HH so sehen und verweist auf die entsprechende Einzelfallentscheidung, aber es gibt eben auch entsprechend anders lautende Urteile. Ich bin kein Anwalt, aber es scheint mir so, als gäbe es hier (noch) keine Grundsatzentscheidung auf die man sich so ohne weiteres berufen könnte.

  • Hab denen mal eine Frist gesetzt das geld zurück zu bezahlen.
    Und werde mit den oben genannten Urteilen Argumentieren.

    Wenns klappt gut, wenn nicht, dann ist es halt so.

  • Hab denen mal eine Frist gesetzt das geld zurück zu bezahlen.
    Und werde mit den oben genannten Urteilen Argumentieren.

    Wenns klappt gut, wenn nicht, dann ist es halt so.

    Mit Begründung Lastschrifteinzug ab sofort widerrufen und abgebuchte Beiträge über Bank zurückfordern. Die Argumentation des Fitnessinstituts ist nicht im Einklang mit den hier schon genannten Urteilen und der Stellungnahme der Verbraucherzentrale HH. Jetzt noch keinen Anwalt nehmen, denn der kostet nur dein Geld.

  • und abgebuchte Beiträge über Bank zurückfordern.

    Habe da die befürchtung dass die mir dann ein Inkasso Unternehmen an den Hals hetzen und ich einen negativen Schufaeintrag bekomme, was ich unbedingt vermeiden möchte.

  • Habe da die befürchtung dass die mir dann ein Inkasso Unternehmen an den Hals hetzen und ich einen negativen Schufaeintrag bekomme, was ich unbedingt vermeiden möchte.

    Zunächst mal sollte es ja zu einem Mahnverfahren kommen.

    Wenn Du darauf nicht reagierst, kann es natürlich sein, dass das Fitnessstudio den Fall an ein Inkassobüro abgibt (Wobei ich auf Grund der Sachlage fast schon daran zweifle, dass sich ein Inkassobüro auf so eine 'schmale' Erfolgsaussicht einlässt).

    Einen negativen Schufa-Eintrag gibt es erst, wenn die Sache vor Gericht geht und ein Mahnverfahren eröffnet wird. Und selbst dann könntest Du immer noch zahlen!

  • Hm also die haben wegen Lockdown ab dem 22.10.2020 aufgehört, Beträge einzuziehen und holen das nun nach?


    Somit zahlst du doch jetzt genau so viel, wie wenn es keinen Lockdown gegeben hätte?


    Also ist dir doch gar kein Schaden entstanden? Verstehe das Problem nicht wirklich.