Private Krankenversicherung als Assistenzarzt?


  • Ich hatte Anfang letzten Jahres heftige Rückenprobleme mit extremen Schmerzen. Wenn ich als Privatpatient bei einem der beiden Top-Orthopäden Kölns anrufe, sitze ich 45 Minuten später (aufgrund von 30 Minuten Anfahrt) in dessen Behandlungszimmer. Wartezimmer kenne ich ehrlich gesagt kaum. Wird ein MRT erforderlich, entschuldigt man sich, dass ich darauf 20 Minuten warten muss. Das ist für mich eines der vielen Highlights der PKV. Dafür wäre ich auch durchaus bereit, etwas mehr zu zahlen, als in der GKV.


    Man kann diese Zweiklassengesellschaft gut finden oder nicht - sie ist Realität.


    Als Arzt kennen Sie das sicher alles. Bei Ihnen fallen die Unterschiede aber natürlich dank "Kollegenbonus" etwas geringer aus. In welcher Fachrichtung sind Sie tätig?

    Die Erfahrungen zum MRT kann ich nur bestätigen, vorher GKV und aktuell privat versichert.


    Und noch nicht einmal die Ärzte sind schuld an der Zweiklassengesellschaft. Wenn ich mit Patient A mehr Geld verdienen kann als mit Patient B, dann kann es auf der Hand liegen, um welchen Patienten ich mich "intensiver" kümmere. (Natürlich mit allen Vor- und Nachteilen für Patient A). Es liegt also am System GKV/PKV. Und solange das nicht geändert wird, wird sich in der Behandlungs-Prio auch nichts ändern.


    Zum Thema exorbitante Beitragserhöhungen: Da muss man auch zwischen den Gesellschaften unterscheiden. Ich meine, die Axa hat da z.B. nicht den allerbesten Ruf. Schlecht beraten worden! Und was nach der Bundestagswahl die GKV bzgl. des Beitrags - Entschuldigung, durch die Hintertür heißt es ja "Beitragsbemessungsgrenze" - erwartet, da muss man nur die Presse verfolgen. Leistungskürzungen sind sogar gratis inklusive.


    Wie schon gesagt, die Ärzte die ich in meinem Bekanntenkreis habe, sind alle privat versichert mit hohem SB (keine angestellten Ärzte).

  • Einwand:


    Ist es methodisch korrekt, beim Vergleich der Kosten den Höchstbetrag anzusetzen?


    Für Phasen der Teilzeitbeschäftigung wahrscheinlich eher nicht.


    Im Ruhestand künftig eher unwahrscheinlicher werdend, wenn man sich die Anpassungsraten der Renten aus der berufsständischen Versorgung anschaut. (z. B. Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte im Zeitraum 2008 bis 2020 insgesamt +8,17%; zum Vergleich aktueller Rentenwert im gleichen Zeitraum +28,72%)


    Ich sehe aber ein, dass sich die verkürzte Darstellung auch damit erklären lässt, dass dies hier eine öffentliche Community und kein Fachkongress ist.

  • Einwand:


    Ist es methodisch korrekt, beim Vergleich der Kosten den Höchstbetrag anzusetzen?

    Einspruch: Es handelt sich um ein Verbraucherforum ;)


    Es ist methodisch sicherlich auch nicht korrekt, nur wiederum den anderen Bereich einzublenden.


    Den Höchstbetrag habe ich hier explizit genannt, da bei Ärzten oder angehenden Ärzten ggf. eher davon ausgegangen werden kann, als dass sie sich darunter bewegen. Aber natürlich trifft es auch viele andere, nicht nur Ärzte, die den Höchstbetrag erreichen.

  • Hallo Referat Janders , hier ein Zitat von unserer Seite Versorgungswerk und Krankenversicherung (gilt für Mitglieder eines Versorgungswerks, die nicht Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner sind = Regelfall):

    Zitat

    Bei der Bemessung des vom Versicherten selbst zu zahlenden Beitrags werden nicht nur Rentenleistungen zu Grunde gelegt, sondern (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) die gesamte „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“. Somit werden auch alle Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung einberechnet! Dies kann für z.B. wg. Teilzeittätigkeit aufgrund von Kindererziehung gesetzlich versicherte Ärzte / Ärztinnen, Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen etc., die nur eine geringe Rente vom Versorgungswerk beziehen „zur Folge haben, dass fast die gesamte Rente aus dem Versorgungswerk für den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag draufgeht.“ (Deutsches Ärzteblatt vom 4.10.2013)!

    Daher betonte ich in meinen vorangegangenen Beiträgen immer den Bezug zum Versorgungswerk.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Meine Aussagen beziehen sich nur auf die Beiträge hier im Thread, daher auch grundsätzliches Verständnis für gewisse Kürze.


    Den Personen ohne gesetzlichen Rentenanspruch, die als freiwilliges Mitglied versichert sind, kann geholfen werden, daher habe ich da wahrscheinlich eine andere Auffassung hinsichtlich der Stichhaltigkeit des Argumentes. Insbesondere durch Zeiten der Kindererziehung sind 60 Kalendermonate doch recht schnell erreicht.

    (Der Gefahren künftiger Gesetzgebungsverfahren bin ich mir aber durchaus bewusst.)

  • Meine Aussagen beziehen sich nur auf die Beiträge hier im Thread, daher auch grundsätzliches Verständnis für gewisse Kürze.


    Den Personen ohne gesetzlichen Rentenanspruch, die als freiwilliges Mitglied versichert sind, kann geholfen werden, daher habe ich da wahrscheinlich eine andere Auffassung hinsichtlich der Stichhaltigkeit des Argumentes. Insbesondere durch Zeiten der Kindererziehung sind 60 Kalendermonate doch recht schnell erreicht.

    (Der Gefahren künftiger Gesetzgebungsverfahren bin ich mir aber durchaus bewusst.)

    Kindererziehungszeiten etc. werden auf meiner Seite auch erwähnt. Wie dort antizipiert und gerade durch das Parteiprogramm der Grünen bestätigt, wird dieses sachlich völlig ungerechtfertigte Schlupfloch aber nicht mehr unbegrenzt lange funktionieren.

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  • Wie dort antizipiert und gerade durch das Parteiprogramm der Grünen bestätigt, wird dieses sachlich völlig ungerechtfertigte Schlupfloch aber nicht mehr unbegrenzt lange funktionieren.

    It's not a bug, it's a feature. ;)


    Wir werden sehen, wie wir als Souverän uns im September die Karten legen und ob sich daraus eine Regierung basteln lässt. ?(

  • Das ist aber mit das größte Problem der PKV aktuell, weil es sie politisch angreifbar macht. Sowohl die Wartezeiten als auch die medizinische Überversorgung.


    Was aber jedoch auch gesagt werden muss. Viele GKV versicherte machen es auch nicht richtig Die Erwartungshaltung sofort und jederzeit zum Facharzt gehen zu können, ist einfach die falsche. Wir haben trotzdem in Europa die kürzesten Wartezeiten. Aber wenn ich als GKV Versicherter Rückenschmerzen habe, gehe ich zu meinem Hausarzt. Hier bekomme ich immer am selben Tag einen Termin. Wenn dieser der Meinung ist, dass dies ein Facharzt anschauen muss, bekomme ich eine entsprechende Überweisung und bekomme auch einen relativ schnellen Termin beim Facharzt.


    Als Privatversicherter würde ich natürlich auch direkt beim Facharzt einen Termin vereinbaren :D

  • Ey Kinners!

    Wir sind hier, wie in vielen anderen Threads, immer gerne am Abdriften... weg von der eigentlichen Frage und hin zu allgemeineren Aspekten...


    Wie wäre es denn, wenn jemand mal einen neuenTread aufmacht... "Generelle Überlegungen - GKV oder PKV"?

  • Vielen Dank für Ihre Ausführungen Dr. Schlemann


    Ich versuche mal zu den jeweiligen Punkten aus meiner Sicht Stellung zu nehmen.

    Herr Tan , ich möchte Ihnen folgende Wette anbieten. Bitte fragen Sie Ihre unzufriedenen Arztkollegen Ende 30 und Anfang 40 (vier Kinder ist eine Sondersituation, das können wir noch mal separat nachrechnen) nach Gesellschaft/Tarif und dem Beitrag, den sie für die reine Krankenversicherung (ohne Beitragsentlastung oder andere Zusatzbausteine) plus Pflegepflichtversicherung plus Krankentagegeld (das müsste man dann auf GKV Niveau von rund 113 EUR umrechnen) bezahlen. Liegt dieser Beitrag unter dem GKV Höchstbeitrag 2021 von rund 929 EUR, dann spenden Sie 30 EUR an die Christoffel Blindenmission. Liegt er darüber, spende ich 90 EUR an die Christoffel Blindenmission. 30 EUR kostet die Grauer-Star-Operation eines Blinden und je nach Ergebnis können ein bis drei Menschen dank Ihrer Hilfe wieder sehen. Einverstanden? :)

    Ich werde natürlich nicht auf eine Wette eingehen, bei der das Ergebnis viel zu kurz gerechnet wird. Damit trotzdem der ein oder andere Blinde wieder sehen kann, habe ich einen meiner Kollegen nach seinen Beiträgen gefragt (40 Jahre, 1 Kind).


    Dieser zahlt ca. 910€/Monat für seine PKV (bei 330€ Selbstbehalt). An diesem Punkt hätten Sie die Wette, wenn auch knapp und bei "nur" einem Kind, gewonnen.

    Allerdings liegt der Arbeitgeberanteil (inkl. Anteil zur privaten Pflegeversicherung) bei lediglich 370€. (Der Arbeitgeberanteil steigt laut meinem Kollegen nämlich insgesamt deutlich weniger als die Beiträge zur PKV.) Seine eigener Beitrag mit "nur" einem Kind liegt also bei ca. 540€.

    Im Vergleich dazu zahle ich in der GKV nach Abzug der Arbeitgeberanteile und bei Höchstbeitrag derzeit ca. 470€ (und das selbst bei fiktiven 20 Kindern).


    Zudem komme die Tatsache, dass man die PKV Beiträge selbst bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit immer weiter zahlen würde. Und würde seine Frau arbeitslos werden, müsse diese auch über seine PKV mitversichert werden. Zudem steigen die Beiträge für das mitversicherte Kind bei Beitragserhöhungen in gleichem Maße mit.

    Und zum Selbstbehalt: Dieser gälte nicht insgesamt sondern zusätzlich für die mitversicherten Personen.


    Oder machen Sie mal einen einfachen Test: Welches ist bei Ihnen vor Ort der beste Orthopäde? Rufen Sie dort einmal als gesetzlich Versicherter an, ohne sich als Kollege zu erkennen zu geben, und fragen Sie nach einem Termin. Und dann versuchen Sie noch, einen MRT Termin zu bekommen. Wie lange müssen Sie auf beides warten?

    Der "beste Orthopäde"? Dazu müsste ich erstmal im offiziellen Orthopäden-Qualitätskatalog nachsehen, in dem die Qualität von allen Orthopäden für jedes individuelle medizinische Problem unabhängig bewertet wird. Naja, Spaß bei Seite. Phrasen wie "sie bekommen die besten Ärzte mit einer PKV" sind halt Marketingaussagen. In der jeweiligen Krankheitssituation können weder der Patient noch die Versicherung noch die Ärzte selbst beurteilen, welcher der unzähligen Ärzte für sein spezielles Problem am geeignetsten ist. Die jährlichen Ärztemeisterschaften existieren nicht.


    Aber sicherlich warten Privatpatienten auf einen MRT-Termin zum Abklären von beispielsweise Rückenschmerzen nicht so lange wie Patienten in der GKV. Wenn es sich allerdings um eine Notfallindikation, und nicht um eine Komfortindikation handelt, spielt der Versicherungsstatus keine Rolle.

    Ich sehe allerdings das Problem, dass Privatpatienten "überversorgt" werden. Ich kann mir vorstellen, dass der "beste Orthopäde" die Indikation zur Hüftprothese gerne mal großzügiger stellt, wenn dieser damit wesentlich mehr verdienen kann als bei einem Patienten in der GKV. So etwas sehe ich in Hinblick auf die Patientensicherheit sehr kritisch.


    Sie kennen doch sicher § 12 SGB 5? Da sind die Leistungen für GKV Versicherte definiert:

    Welche Schulnote würden Sie hier geben? Für mich ist das eine Vier - ausreichend.

    Hier argumentiere ich aus praktischer Sicht ähnlich. Es besteht die Gefahr, dass Privatpatienten (teils gefährlich) "übertherapiert" werden. Zudem kann ich Ihnen versichern, dass die Patienten auf unserer Intensivstation weder in einem Einzelzimmer liegen, noch irgendeine Form einer besseren Behandlung genießen. Vielleicht gibt es ein "besseres" Mittagessen (wenn man das überhaupt zu sich nehmen kann), aber der goldene Tubus ("Beatmungsschlauch") existiert nur in der Vorstellung der Versicherungen. Der Versicherungsstatus ist dem Großteil der behandelnden Ärzte und dem Pflegepersonal nicht einmal bekannt.

  • Hallo Lange Oog , Sie scheinen vom Thema ja auch Ahnung zu haben. Was machen Sie denn beruflich? Können Sie uns nicht selbst beraten? Das wäre mir lieber, als mich jetzt wie von Ihnen empfohlen per email an die Firma derkvprofi zu wenden. Ich möchte ja gerade keine anonyme Firma, sondern einen konkreten Menschen. Wer würde uns denn dort beraten?

  • Hallo Lange Oog , Sie scheinen vom Thema ja auch Ahnung zu haben. Was machen Sie denn beruflich? Können Sie uns nicht selbst beraten? Das wäre mir lieber, als mich jetzt wie von Ihnen empfohlen per email an die Firma derkvprofi zu wenden. Ich möchte ja gerade keine anonyme Firma, sondern einen konkreten Menschen. Wer würde uns denn dort beraten?

    Das steht ja auf der Homepage.

    Ich persönlich stehe nicht zur Verfügung, auch wenn ich es könnte.

  • Hallo Tan , danke für Ihre Rückmeldung und weitere Recherche.


    Wahrscheinlich wollen Sie dafür keinen so großen Aufwand betreiben, aber ich vermute angesichts der genannten Zahlen stark, dass im Beitrag Ihres 40-Jährigen Kollege noch ein zusätzlicher Sparvorgang (sog. "Beitragsentlastungstarif") und/oder ein deutlich höheres Krankentagegeld als in der GKV und/oder eine private Pflegezusatzversicherung enthalten sind. So etwas verzerrt den Vergleich natürlich. Und das Kind ist irgendwann ja auch wieder raus. Bitte auch berücksichtigen, dass in der GKV viele Leistungen aus eigener Tasche bezahlt werden, das liegt im langfristigen Schnitt deutlich über dem SB der PKV. Solche Selbstbehalte gelten in der PKV häufig auch nicht für Vorsorgeuntersuchungen. Zusätzlich müsste man auf Seiten der GKV für Vater und Kind noch Zusatzversicherungen zum Ausgleich der Leistungsunterschiede einkalkulieren.


    Der grundsätzlich hälftige Arbeitgeberzuschuss liegt 2021 bei der PKV genau wie bei der GKV bei max. 384,58 EUR für die Krankenversicherung (bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag) und bei 73,77 EUR für die Pflegepflichtversicherung. Wenn Ihr Kollege nur 370 EUR Arbeitgeberzuschuss inkl. Pflegepflichtversicherung bekommt, bedeutet das, dass er für seine substitutive Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung inkl. Kind nur 740 EUR bezahlt (vs. 929 EUR in der GKV)! Die Differenz zu den genannten 910 EUR i.H.v. 170 EUR müssten dann "artfremde" Leistungen sein, z.B. eine Pflegezusatzversicherung, die der Arbeitgeber nicht bezuschusst. Diese Kosten wären auch angefallen, wenn der Kollege in der GKV wäre, zählen also beim Vergleich nicht mit.


    Bei Arbeitslosigkeit ist man normalerweise direkt wieder versicherungspflichtig in der GKV, die private Krankenversicherung parkt man in dieser Zeit über eine sog. Anwartschaft. Während des Bezugs von Elterngeld bieten gute Tarife eine 6-monatige Beitragsbefreiung. Längerfristig nicht erwerbstätige Ehegatten sind heutzutage ja recht selten geworden. Zur Not findet man für die auch einen sozialversicherungspflichtigen 451 EUR Midijob, z.B. in der eigenen Arztpraxis oder in der eines Kollegen. Natürlich muss man solche Szenarien bei der Frage des Wechsels in die PKV mit berücksichtigen. Als PKV-versicherter Arzt sind das aber normalerweise keine unlösbaren Probleme.


    "Bester Orthopäde": Ich denke Sie wissen was ich meine. Gerade als Arzt kennt man die "Guten" vor Ort oder man fragt Kollegen, die sich auskennen. Ansonsten kann man auch https://www.betterdoc.org/ konsultieren, die machen aus meiner Sicht einen sehr guten Job beim Screenen der Qualität von Ärzten.


    "Überversorgung": Das liegt m.E. nicht primär an geldgierigen Ärzten (die meisten sind nach meiner Erfahrung ganz normale Menschen, die einen guten Job machen wollen), sondern auch daran, dass der Arzt unter Haftungsgesichtspunkten immer die Maximaldiagnostik /-therapie empfehlen muss. Ich bin Zeit meines Lebens immer privat versichert gewesen. Stimmt, manchmal muss man sich als Privatpatient auch "wehren". Meistens hilft eine einfache Frage an den behandelnden Arzt: "Was würden Sie in meiner Situation machen?". Wir sprechen hier übrigens über die Zielgruppe Ärzte - würde Ihnen ein Kollege mal so eben ein künstliches Kniegelenk "verkaufen", das Sie nicht brauchen? :) Und auch andere privat Krankenversicherte gehören nach meiner Erfahrung i.d.R. zu den kommunikativ stärker aufgestellten Besserverdienern, lassen sich also nicht mal so eben die Butter vom Brot nehmen oder ein unnötiges Hüftgelenk andrehen.


    Auf der Intensivstation haben Sie völlig Recht, da wird wenig differenziert. Diese Erfahrung macht zum Glück nur ein kleiner Teil der Versicherten, das würde ich jetzt nicht als repräsentatives Indiz dafür nehmen, dass der Versicherungsstatus bei der übrigen ambulanten oder stationären Versorgung unwichtig ist. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Dr. Schlemann

    Die Differenz zu den genannten 910 EUR i.H.v. 170 EUR müssten dann "artfremde" Leistungen sein, z.B. eine Pflegezusatzversicherung, die der Arbeitgeber nicht bezuschusst.

    Genau so wird es sein. Aber diese "artfremden" Leistungen steigen laut meinem Kollegen in den Beiträgen eben stark mit. Zudem sollte man sich fragen, ob man eine private Pflegezusatzversicherung und ein hohes Krankentagegeld (hier meist auch Absicherung durch den Tarifvertrag) undurchsichtig eingebettet in eine PKV benötigt. Vor allem wenn diese "artfremden" Leistungen einen 170€ höheren Monatsbeitrag verursachen. Und das "schon" in einem Alter von 40 Jahren.


    Ich gebe Ihnen aber uneingeschränkt Recht, dass sich die Tarife schwer miteinander vergleichen lassen bei so vielen Variablen. Umso mehr wundert es mich, dass Sie mir erst eine Wette vorschlagen, um im Nachhinein zu sagen, dass die Rechnung doch nicht so einfach sei.

    Zudem scheint mir diese Undurchsichtigkeit der Tarife sowie die schwierige Vergleichbarkeit ein angenehmer Nebeneffekt für die Versicherer (und Makler).


    Auf die Themen "bester Orthopäde" und "Überversorgung" gehe ich hier jetzt nicht weiter ein, da sie recht weit vom eigentlichen Thema abweichen. Ich erlaube mir allerdings noch die Vermutung, hier doch einen besseren Einblick in die Realität zu haben als Sie.

  • Wunderbar Tan , dann ist das Missverständnis ja geklärt und Ihr 40-jähriger Arztkollege kann sich wie ich vermutet hatte mit einem Beitrag von 740 EUR inkl. Kind in keiner Weise beklagen. Bei der "Wette" ging es wie geschrieben ja gerade um

    Zitat

    die reine Krankenversicherung (ohne Beitragsentlastung oder andere Zusatzbausteine) plus Pflegepflichtversicherung plus Krankentagegeld (das müsste man dann auf GKV Niveau von rund 113 EUR umrechnen)

    Diese "artfremden" Leistungen gehören thematisch schon zur Krankenversicherung und eine Kombination beim gleichen Anbieter ist i.d.R. sinnvoll. Im Vergleich zur GKV muss man sie aber herausrechnen, da der GKV Versicherte für diese Leistungen auch einen zusätzlichen Beitrag zahlen würde. Und natürlich wird auch deren Beitrag analog zur medizinischen Inflationsrate steigen.


    Da wir nicht gewettet haben, übernehme ich dann die 30 EUR Spende an die Christoffel Blindenmission. 8):)


    Zur Undurchsichtigkeit der Tarife bzw. schwierigen Vergleichbarkeit: Ich glaube das haben alle komplizierteren Fachgebiete gemeinsam, dass man besser einen Experten zu Rate zieht. Ich weiß auch nicht, weshalb viele Menschen davon ausgehen, man könne sich genau so gut selbst im Bereich Krankenversicherung beraten. Bei Zahnschmerzen greift ja auch niemand zu dem hier beschriebenen Zahnarztbohrer für den Hausgebrauch „Dentidrill“. :D

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  • Dr. Schlemann


    Sehr geschickt, wie sie die Aspekte meines Beitrags in ein anderes Licht rücken, die Kernkritik außer Acht lassen und am Ende sogar noch einem Blinden zum Sehen verhelfen. Respekt dafür ;)


    Mir ging es in meinem Beitrag vor allem um diesen Punkt:

    Zudem sollte man sich fragen, ob man eine private Pflegezusatzversicherung und ein hohes Krankentagegeld (hier meist auch Absicherung durch den Tarifvertrag) undurchsichtig eingebettet in eine PKV benötigt. Vor allem wenn diese "artfremden" Leistungen einen 170€ höheren Monatsbeitrag verursachen. Und das "schon" in einem Alter von 40 Jahren.

    Am Ende hilft es mir nicht, wenn die Krankenversicherung an sich wenig kostet, ich für alle möglichen anderen inkludierten Leistungen, ob sinnvoll oder nicht, aber wesentlich mehr zahlen muss.



    Ich glaube das haben alle komplizierteren Fachgebiete gemeinsam, dass man besser einen Experten zu Rate zieht. Ich weiß auch nicht, weshalb viele Menschen davon ausgehen, man könne sich genau so gut selbst im Bereich Krankenversicherung beraten.

    Da bin ich ganz Ihrer Meinung und habe nie etwas anderes behauptet.

    Die PKV ist halt ein zu individuelles Produkt, um sich generell und detailliert darüber informieren zu können.

  • Eine Krankentagegeldversucheung ist im Arbeitgeberzuschuss mit drin. Es geht wenn dann um Pflegezusatzversicherungen. Das sind einzelne Tarife, die nicht irgendwie in der PKV eingebettet sind, sondern gesondert abgeschlossen werden. Dies ist sowohl für GKV als auch PKV Versicherte möglich. Dr. Schümann rückt also nichts ins falsche Licht. Sie verstehen einfach nicht, was er meint

  • Xenia

    Hat das Thema geschlossen.