Hallo, liebe Community,
ich will meine schlechte Rentenversicherung kündigen, und bin im Kleingedruckten auf die Begriffe „Deckungskapital“ sowie „aufgeschobene Kapitalabfindung“ gestolpert. Kennt sich jemand von euch damit aus?
Der gesamte, relevante Passus lautet folgendermaßen:
„Der Versicherungsnehmer kann zum Zeitpunkt der Kündigung verlangen, dass aus der Differenz nicht eine beitragsfreie Anwartschaft, sondern eine um ein Jahr aufgeschobene Kapitalabfindung in Höhe des dann vorhandenen Deckungskapitals gebildet wird.“
Was bedeutet das genau? Heißt das, dass ich nach einer Kündigung noch ein Jahr auf mein Geld warten müsste?
Jetzt schon mal vielen Dank für Ideen, Anmerkungen und Anregungen!
Schönes Wochenende wünscht die GoldGaleone