Nebentätigkeiten

  • Hallo zusammen,


    ich würde mich mal für genauere Infos zum Thema Nebentätigkeut interessieren. Zum Beispiel zu der Frage, welchen Arten von Tätigkeiten ich neben meinem Angestelltenverhältnis in welchem Umfang nachgehen kann und wie sich das jeweils steuerlich auswirkt, was ich wann beim Finanzamt wie anmelden muss, was ich als Beamter beachten müsste, etc.


    In meinem Fall geht es zum Beispiel um gelegentliche psychosoziale Beratungen, die ich gerne nebenbei anbieten würde. Außerdem bin ich Hobbyfotograf und würde gerne einfach mal probieren, ob ich meine Fotos (zum Beispiel online) verkaufen kann.


    Freue mich über Hinweise!

    Gruß,

    Fabian

  • Hallo.


    Bei Beamten gibt es gesetzliche Regelungen (unterschiedlich, je nach Land bzw. im Bund). Dazu wird es Dienstanweisungen geben. Bei Angestellten wäre es ähnlich, auch wenn es da weniger Gesetze sind, sondern eher tarifliche Regelungen bzw. andere Vorschriften. Die Regelwerke müsste ein Arbeitgeber bzw. Dienstherr zur Einsicht bereithalten.


    Über die örtliche Wirtschaftsförderung oder andere Akteure werden häufig Gründungsberatungen angeboten, inklusive Hinweisen zu rechtlichen Stolpersteinen. Vielleicht wäre dort weitere Information zu erhalten.

  • Ich gehe mal davon aus, dass du dir deine Nebentätigkeit/en vom Arbeitgeber oder Dienstherren genehmigen lassen musst.


    Infos zu freiberuflichen/selbständigen Tätigkeiten - fast von A bis Z - findest du in einer kostenlosen Broschüre des BMWI (http://www.bmwi.de); der Titel: Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit. Das Ding gibt's per pdf oder als Broschüre auf Bestellung.

  • Was Nebentätigkeiten angeht, solltest du dich am besten mit deinem Arbeitgeber mal absprechen. Einige Unternehmen sehen das sogar als unerwünscht an, wenn man noch andere Nebenstellen hat. Es ist also auch abhängig vom Unternehmen.

  • Danke für die Rückmeldungen. Es scheint wohl keine pauschale Lösung zu geben :thumbup:


    Was den Arbeitgeber angeht scheint es zumindest in meinem Fall so zu sein, dass ich die Nebentätigkeit zwar anzeigen muss, dass sie aber nur unter bestimmten Bedingung untersagt werden kann.


    Was Steuern angeht bin ich noch verwirrt und werde wohl tatsächlich mal eine Beratung aufsuchen. (Vielleicht möchte ja auch Finanztip die Sache mal auseinandernehmen? :SDas Thema "Ich möchte mein Einkommen steigern aber weiß nicht wie" betrifft ja sicher einige)


    Grundsätzlich gäbe es ja eine Grenze, unterhalb derer man die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann und keine Umsatzsteuer angeben muss.

    Im o.g. Fall einer Nebentätigkeit als Berater ist es dann wieder ein Unterschied, ob ich einzeln Klienten berate oder in einer Gruppe einen Workshop gebe (letzteres könnte dann sogar unter die Übungsleiterpauschale fallen).

    Bei Fotografie ist es dann wieder ein Unterschied, ob ich gegen Auftrag Fotos mache oder bereits "fertige" Fotos verkaufe.

    Usw.