3 Jahre im Unternehmen, BAV

  • Halle zusammen,

    ich lasse mich demnächst zur BAV meiner Firma beraten.

    Folgende Info würde ich gerne einmal vorab klären:


    " Drei Jahre im Unternehmen sind Pflicht

    Einen kleinen Haken hat die vom Chef finanzierte Rente: Du bekommst sie nur dann, wenn Du dem Unternehmen gegenüber eine gewisse Loyalität bewiesen hast. Noch bis Ende 2017 musste ein Mitarbeiter mindestens fünf Jahre im Unternehmen gearbeitet haben und beim Ausscheiden aus der Firma mindestens 25 Jahre alt sein, damit er später wirklich eine Betriebsrente bekam.

    Dank des Gesetzes, das die EU-Mobilitätsrichtlinie umsetzt, sind die Hürden seit 1. Januar 2018 geringer: Seither ist der Anspruch auf Betriebsrente für Mitarbeiter bereits dann unverfallbar, wenn sie mindestens drei Jahre im Unternehmen waren und beim Wechsel des Arbeitgebers 21 Jahre alt sind. "


    Dies bezieht sich aber wirklich nur auf die Zeit im Unternehmen oder auch auf die Länge der Inanspruchnahme der BAV?

    Ich arbeite zwar seit 6Jahen für meinen Arbeitgeber - werde aber erst jetzt die BAV abschließen. Bekomme ich die Zuschüsse auch wenn ich nach 2 Jahren wechseln sollte?


    Beste Grüße

    Jascha

  • JayD

    Hat den Titel des Themas von „Jahre im Unternehmen, BAV“ zu „3 Jahre im Unternehmen, BAV“ geändert.
  • Hallo.


    Der Text oben ist missverständlich. Es geht um drei Jahre bAV. Die Zeit beim Arbeitgeber hat mit der Unverfallbarkeit maximal indirekt zu tun, wenn sie einen Einfluss auf den Beginn der bAV an.


    Ab Beginn der bAV sollte man also dem Arbeitgeber treu bleiben, wenn es nur um diesen Aspekt geht.

  • ... wenn du die BAV finanzierst (Gehaltsumwandlung), sollte von Anfang an vereinbart sein, dass deine Ansprüche unverfallbar sind... wenn ich das noch richtig im Kopf habe. Sicherlich melden sich dazu noch Forenmitglieder, die den rechtlichen Hintergrund vorwärts-rückwärts beten können.


    Achtung! Ob sich für dich so 'ne "BAV" überhaupt rechnet, steht auf einem anderen Blatt. In der Regel hüpfen irgendwelche leicht bornierte Abschlussvermittler herum, die dir - zu oft mit unrealistischen Prognosen/Berechnungen - einen auf die Backe malen.

  • ... wenn du die BAV finanzierst (Gehaltsumwandlung), sollte von Anfang an vereinbart sein, dass deine Ansprüche unverfallbar sind... wenn ich das noch richtig im Kopf habe. Sicherlich melden sich dazu noch Forenmitglieder, die den rechtlichen Hintergrund vorwärts-rückwärts beten können.


    Achtung! Ob sich für dich so 'ne "BAV" überhaupt rechnet, steht auf einem anderen Blatt. In der Regel hüpfen irgendwelche leicht bornierte Abschlussvermittler herum, die dir - zu oft mit unrealistischen Prognosen/Berechnungen - einen auf die Backe malen.

    Ist noch immer so. :thumbup:

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    Beide Absätze. ?(