Photovoltaik

  • Guten Tag aus Hamburg,

    ich habe seit 2020 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. In der Info von Finanztip habe ich gelesen, dass ich die Umsatzsteuer auf den verkauften Strom dem Netzbetreiber in Rechnung stellen kann. Für die kWh bekomme ich 10,180 Ct. In der Abrechnung vom Stromnetz Hamburg ist einmal der Nettobetrag und der Bruttobetrag ausgewiesen und der Bruttobetrag wird mit der Abschlagszahlung gegengerechnet.

    Ich habe nicht verstanden, warum ich dem Netzbetreiber die berechnete Umsatzsteuer in Rechnung stellen kann. Hat eine:r von euch einen entsprechenden Vordruck, den ich dem Netzbetreiber schicken kann?

    Herzlichen Dank und Gruß

    Dieter