Mit Haftpflichtversicherung nie mehr Schnee schippen, Verkehrssicherungspflicht ignorieren?

  • Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) hat auf einer Privatstraße immer die Verkehrssicherungspflicht.

    Das heißt, im Winter muss geräumt und gestreut werden, damit Besucher (Postbote / Briefträger / Paketbote) nicht stürzen.

    Darum bezahlen wir z.Z. jeden Winter ein Hausmeisterunternehmen für den Winterdienst.


    Jetzt fragen Miteigentümer, ob wir nicht darauf verzichten können: Wer will, schippt selbst, und

    wenn sich jemand die Knochen bricht, bezahlt ja sowieso unsere Grund- und Hausbesitzer-Haftpflicht-Versicherung...


    Ich vermute, so einfach ist das nicht; aber ich kann keine Aussage finden, unter welchen Bedingungen die Versicherung

    sich weigern kann, zu bezahlen, oder sich hinterher das Geld einfach von uns zurückholt...

    --> Gib es da etwas, z.B. in den allgemein üblichen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen?

  • Hallo josa, willkommen im Finanztip-Forum.


    Hier findet keine Rechtsberatung statt.


    Persönliche Meinung: Mal davon abgesehen was ich von den Gedanken halte wäre ein Blick in die Versicherungsbedingungen sinnvoll. Da liest man z.B.
    A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

    Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben

    Ferner würde ich vermuten, dass auch strafrechtliche Folgen drohen, s. Finanztip-Artikel. https://www.finanztip.de/streupflicht/

    Dann geht es ganz schnell mit 823 BGB. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

  • Hallo,


    diese Ideen sind offensichtlich nicht tot zu bekommen. Die habe ich schon vor 20 Jahren gehört. Noch zwei Ergänzungen zu Kater.Ka:


    Nach dem ersten so (bedingt vorsätzlich?) herbeigeführten Schaden wird die Haftpflicht- Versicherung kündigen.


    In den meisten Kommunen ist die Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht auch eine Ordnungswidrigkeit. Mal in die Ortssatzung schauen.


    Für die ganz große gesetzliche Grundlage:


    „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (GG Art. 14 (2))


    Gruß Pumphut

  • Das moralische sollte man auch nicht vergessen.

    Also, ich könnte nur schlecht damit umgehen, wenn ich die Schuld dafür trage, das sich jemand wegen mir verletzt hat. Ich habe schon einige Unfälle gehabt, wo bleibende Schäden zurück geblieben sind. Und ich dadurch erheblich im Alltag eingeschränkt bin. Zum anderen Schmerzmittel nehmen muss, damit die Schmerzen einigermaßen erträglich sind. In Kauf zu nehmen, das sich jemand verletzt, nur um die Kosten der Schneebeseitigung zu sparen, finde ich absolut mies.

  • Jetzt fragen Miteigentümer, ob wir nicht darauf verzichten können: Wer will, schippt selbst, und

    wenn sich jemand die Knochen bricht, bezahlt ja sowieso unsere Grund- und Hausbesitzer-Haftpflicht-Versicherung...

    Mal kurz von der Versicherungs-Frage abgesehen:
    Die Zustelldienste haben KEINE Zustellpflicht. Ist nicht geräumt, gestreut oder andere Dinge (Baugruben, Gerüste, etc etc) so muss sich in Deutschland kein Zusteller der Gefährdung seiner Gesundheit aussetzten.


    Würde bedeuten: Der Zusteller kommt täglich, sieht das er gefährdet sein könnte (was ann aber auch der Tatsache entsprechen muss) und fährt wieder weg. Die Sendungen gehen nach dem jeweiligen 2. Versuch dann übrigens zurück.

    Mit den Konsequenzen daraus muss dann eben auch der Mieter oder Eigentümer leben.


    Hinzu kommt das bei hartnäckigen Räum-Muffel dann gerade die Post auch ganz gut mit den Ordnungsämtern vernetzt ist, auch zwecks 4-Beiner mit Gebiss ;)

    ( 2 Personen aus dem Zustelldienst in der eigenen Familie)

  • Herzlichen Dank für alle diese Antworten!

    Nur zur Sicherheit: Es ist nicht mein Ansinnen, auf den Winterdienst zu verzichten...:-)