Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) hat auf einer Privatstraße immer die Verkehrssicherungspflicht.
Das heißt, im Winter muss geräumt und gestreut werden, damit Besucher (Postbote / Briefträger / Paketbote) nicht stürzen.
Darum bezahlen wir z.Z. jeden Winter ein Hausmeisterunternehmen für den Winterdienst.
Jetzt fragen Miteigentümer, ob wir nicht darauf verzichten können: Wer will, schippt selbst, und
wenn sich jemand die Knochen bricht, bezahlt ja sowieso unsere Grund- und Hausbesitzer-Haftpflicht-Versicherung...
Ich vermute, so einfach ist das nicht; aber ich kann keine Aussage finden, unter welchen Bedingungen die Versicherung
sich weigern kann, zu bezahlen, oder sich hinterher das Geld einfach von uns zurückholt...
--> Gib es da etwas, z.B. in den allgemein üblichen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen?