Wertgutachten im Auftrag der Bank - Auskunftsrecht gegenüber Darlehensnehmer?

  • Hallo zusammen,


    bei Finanzierungen ist es ja üblich, dass bei höherpreisigen Immobilien die Bank nach dem Kauf einen Wertgutachten in Auftrag gibt, welches dann von einem externen Gutachter erstellt wird.


    Gibt es für den Darlehensnehmer eigentlich ein Recht darauf, dass er bei der Bank oder beim Gutachter Einblick in das Gutachten bekommt?
    In der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) wird das Thema anscheinend nicht behandelt.