Ehemann Beamter - Frau (GKV) wird arbeitslos

  • Hallo zusammen,


    Leider habe ich auf meine Situation keine zufriedenstellende Antwort gefunden:


    Ich bin Lebenszeit-Beamter (43 Jahre, Bund, PKV, 50% Beihilfe).

    Meine Frau (43 Jahre) war bislang gesetzlich krankenversichert, da sozialversicherungspflichtig angestellt.

    Nun wird sie arbeitslos. Aufgrund meiner hohen Besoldung hat sie keinen Anspruch auf ALG II. Wenn ich das richtig sehe, bestünden zwei Möglichkeiten:


    1. Sie hat ja 70% Beihilfe Anspruch über mich und könnte sich grds. in der PKV versichern. Das dürfte mE grds. günstig sein, da ja nur noch 30% abgesichert werden müssen (einen richtigen Rechner habe ich leider nicht gefunden.).


    2. Sie versichert sich freiwillig in der GKV. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird dann aber mein Gehalt mit zugrunde gelegt. Und der Beitrag wäre dann der Höchstbetrag (irgendwie 450 EUR pro Monat? Mit Pflegeversicherung... für ne schnöde GKV mit 0-Leistung).


    Insofern macht 1. sicherlich mehr Sinn, was aber wenn sie aufgrund Vorerkrankung keine PKV bekommt (zB Adipositas oder Psychischer Erkrankung).

    a) einen Kontrahierungszwang gibt's ja nicht, oder? und damals als ich Beamter wurde, war sie ja angestellt und musste in die GKV.

    b) Ist dann zwingend 2. zu wählen? Oder gibt es Alternativen? Nur Beihilfe und keine PKV? Geht das überhaupt? Mit dem Risiko nicht vollständig krankenversichert zu sein. Ehrlich gesagt, sehe ich nicht ein 450 EUR pM zu zahlen für eine GKV (ich sehe ja die Unterschiede, wenn es um Facharzttermine etc. geht.).


    Vielen Dank!

    Bronco

  • Hallo.


    Über das Alg I wäre die Gattin zunächst auch krankenversichert. Bedürftigkeit und Haushaltseinkommen spielen da noch keine Rolle. Sollte der Anspruch erschöpft sein, dann wird es etwas kniffliger.


    Die Gattin muss sich krankenversichern. Was die Möglichkeiten und konkreten Kosten anbelangt, so wäre es doch zielführend (mit den konkretesten Ergebnissen) bei Krankenkasse und Krankenversicherer nachzufragen, was möglich wäre und was der Spaß kosten würde. Ohne die entsprechenden Angaben ließe sich hier in der Community auch nur herumtheoretisieren.

  • Hallo.


    Über das Alg I wäre die Gattin zunächst auch krankenversichert. Bedürftigkeit und Haushaltseinkommen spielen da noch keine Rolle. Sollte der Anspruch erschöpft sein, dann wird es etwas kniffliger.


    Die Gattin muss sich krankenversichern. Was die Möglichkeiten und konkreten Kosten anbelangt, so wäre es doch zielführend (mit den konkretesten Ergebnissen) bei Krankenkasse und Krankenversicherer nachzufragen, was möglich wäre und was der Spaß kosten würde. Ohne die entsprechenden Angaben ließe sich hier in der Community auch nur herumtheoretisieren.

    Wir müssen hier nicht theoretisieren - es gibt dafür ja Personen, die es theoretisch beantworten können, weil Sie es WISSSEN!

    Sie muss sich nicht weiterversichern nach ALG I, weil die obligatorische Anschlussversicherung greift!

  • 1. ist die Leistung einer GKV nicht "schnöde" und nicht '"0", sondern 100% Leistung im Rahmen der Versorgung gemäß SGB V und der Umfang mit dem ca. 70 Millionen Bürger nicht halbtod über den Zäunen hängen, sondern auf sehr hohem medizinischen Niveau versorgt werden!

    Sorry, aber von einem Beamten erwarte ich eine andere Tonalität.

    2. der freiwillige Beitrag ist berechnet aus 50% Ihres Einkommens abzüglich eines Freibetrages. Um auf 450,-- Euro zu kommen müssten Sie dann schon mehr als das DOPPELTE der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, also 6-stellig p.a.!

    3. könnte ggf. die Öffnungsaktion ausgewählter PKV-Versicherer greifen, auch dann, wenn Ihr Versicherer nicht teilnehmen sollte (Wir wissen ja nicht, bei welchem VR Sie versichert sind).

    Nimmt Ihr Versicherer an der Öffnungsaktion teil, haben sie aber keine freie Wahl, sondern nur Ihr Versicherer ist zuständig.

    Eine weitere Voraussetzung neben der Frist - innerhalb von 6 Monaten nach ende der Pflichtversicherung - ist, dass Ihre Ehefrau nicht schon einmal PKV versichert war - außer ggf. als Kind oder Jugendliche - und diese Versicherung hätte mit einer Anwartschaft aufrecht erhalten können.

    Das ist ALLES. Falls Sie die freie Wahl hätten, wäre eine wirklich unabhängige Beratung durch einen qualifizierten Versicherungsberater sicherlich sinnvoll. Um das zu sagen, wäre es sinnvoll, wenn sie Ihren Versicherer nennen könnten.

  • Wir müssen hier nicht theoretisieren - es gibt dafür ja Personen, die es theoretisch beantworten können, weil Sie es WISSSEN!

    Sie muss sich nicht weiterversichern nach ALG I, weil die obligatorische Anschlussversicherung greift!

    Oha, da wurde ich wohl fehlgedeutet.


    Für eine (vernünftige) Antwort bräuchte es Angaben, z. B. über die Einkommensverhältnisse, so wollte ich die Aussage verstanden wissen, sonst käme man unter anderem bei unrealistischen Erwartungen hinsichtlich des künftigen Beitrages heraus. Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen wäre ein Weg, um diese vernünftigen Antworten zu bekommen.


    Der andere Satz sollte bedeuten, dass "Beihilfe plus Restrisiko" keine Möglichkeit ist. ;)

  • Zunächst vielen Dank, allen Antwortenden.


    1. Ja, der Ton war möglicherweise etwas provokant, das gebe ich zu. Das tut mir leid. Natürlich hat man eine erstklassige med. Versorgung in D auch in der GKV. Mir ging es eher um das Drumherum und da sehe ich einfach häufig doch direkt die Unterschiede, zB bei Wartezeiten oder Service bei vielen Ärzten (was nicht immer von Vorteil sein muss, denn manchmal habe ich auch das Gefühl, bei mir wird ganz schön viel getestet und gemacht, ob das immer so nötig ist...).


    2. Ich bin bei der Debeka versichert und erhalte ca. 80.000 EUR brutto. Meine Frau dagegen hat ca. 900 EUR netto raus. Wir haben gemeinsam ein Kind. Meine Frau war niemals in der PKV.


    3. Ich werde mich einmal zunächst bei der Debeka erkundigen. Und dann ggf. bei einem unabhängigen Versicherungsberater. Öffnungsaktion hieße dann ohne Gesundheitsprüfung und mit Kontrahierungszwang (so wie bei einer Erstverbeamtung)? Verstehe ich das richtig?

  • 1. eben Überdiagnostik und -terapie und eigentlich höhlt es die Priorisierung aus, wenn Menschen bevorzugt Termin bekommen und bei anderen - dringenderen Fällen - dann Wartezeiten entstehen.

    Die Welt der Egoisten.

    2. gut zu Wissen.

    Bei 80.0000 Euro p.a. zahlt Ihre Ehefrau 14,6% plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag plus 1,525% Pflegepflicht + 0,25% wenn kinderlos aus der halben BBG-KV - 2021 427,51 Euro mtl. im Schnitt.

    3. nur die Debeka ist für die Öffnungsaktion bei Ihrer Ehefrau zuständig.

    Öffnungsaktion heißt mit Gesundheitsprüfung! IMMER! Die Gesundheitsfragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und bei Verletzung der Anzeigepflicht droht Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung.

    Der Risikozuschlag ist auf 30% begrenzt.

    Das ist die Öffnung für berücksichtigungsfähige Angehörige.