Zu niedriger Freistellungsauftrag Steuererklärung

  • Hallo Zusammen,


    Eine kurze Frage zu den FSA wenn diese nicht optimal verteilt waren und ich über die Steuer das wieder zurückbekommen mochte.


    Ich habe 2 FSA. Eine bei meiner Versicherung (300€) und einen bei meiner Bank (300€). Das hatte bisher immer gepasst, aber da ich einen kurzfristigen Verkauf zum Jahresende hatte, habe ich folgende Situation.


    Bei meiner Bank habe ich vom FSA jetzt doch nur 30€ gebraucht in 2020. Bei meiner Versicherung hatte ich jedoch Kapitalerträge von 1244€. Jetzt möchte ich natürlich über meine Steuererklärung die Auswirkungen der falsch erteilten FSAs korrigieren da ich ja sozusagen 471€ bei meiner Versicherung mehr hätte angeben sollen und dafür weniger bei meiner Bank.


    Nun habe ich dazu in der Anlage KAP Zeile 5 den Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge angekreuzt.


    In Zeile 7 die Kapitalerträge aus der Versicherung eingegeben und in Zeile 16 die 300€ in Anspruch genommenen FSA. In Zeile 37 und 38 Kap-Steuer und Soli. Jetzt meckert aber Elster. Übersehe ich hier was? Mach das zum ersten Mal da bisher immer die FSAs ausgereicht/richtig verteilt waren.


    Danke dir eure Hilfe.


    VG,

    Bernd

  • Die Überprüfung brauchst Du nicht anzuklicken, da der Steuerabzug ja richtig war.


    Kann es sein, dass Du gerade versuchst die 801 € neu zu verteilen? Wenn ja ist dieses Ansinnen falsch. Es wird das eingetragen wie es war. also 330 € benutzter FSA und 1.274 € Kapitalerträge sowie die gezahlten Steuern (müsste nach Deinen Angaben (1.244-300)*26,375% sein). Den Rest macht das Finanzamt. Oder um es noch platter zu sagen: tippe das ein, was auf den beiden Steuerbescheinigungen steht.

  • Hallo Kater.Ka.


    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wenn ich das genauso eintrage bekomme ich immer die Fehlermeldung das ich einen Grund angeben soll, wieso ich die Kapitalerträge eingebe und werde auf die Anträge oder der Erklärung zur Kirchensteuerpflicht verwiesen. Muss ich noch irgendwo anders etwas eingeben?


    Nochmal vielen Dank für Ihre Hilfe.



    Viele Grüße,

    Bernd

  • ETF-Starter Seid ihr grundsätzlich KiSt pflichtig? Dann müssten die Kap Erträge mit einer 0 betreffen KiSt ergänzen. Eventuell dann noch Haken setzen dass kein Einbehalt KiSt bei Kap Erträgen

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • ETF-Starter Seid ihr grundsätzlich KiSt pflichtig? Dann müssten die Kap Erträge mit einer 0 betreffen KiSt ergänzen. Eventuell dann noch Haken setzen dass kein Einbehalt KiSt bei Kap Erträgen

    Hallo Suuuuuus,

    Nein, es besteht keine KiSt-Pflicht. Schau ich mir aber auch nochmal an, danke und schönen Sonntag noch.