Günstigerprüfung - Formulare der Banken mit Steuererklärung mitsenden oder vorhalten?

  • Aktuell gilt eine Belegvorhaltepficht! Das Beifügen der Bankunterlagen ist nicht erforderlich.

    P.S. Die Günstigerprüfung hat nichts mit dem nicht völligen Ausnutzen des Sparerpauschbetrages über den FSA zu tun. Mit der Günstigerprüfung wird geprüft, ob eine Anwendung des persönlichen Steuersatzes im Vergleich zur Kapitalertragsteuer günstiger ist.

  • Danke Dir. Und wie hole ich dann meine zuviel gezahlten Kapitalertragssteuern zurück, wenn ich den Freistellungsauftrag schlecht verteilt habe? Davon ist in dem Artikel ja die Rede: "

    Mit einem Freistellungsauftrag bis zu dieser Höhe kannst Du verhindern, dass Deine Bank in Deutschland Abgeltungssteuer abführt. Führst Du mehrere Konten oder Depots, dann solltest Du den Betrag dementsprechend aufteilen. Jedes Institut benötigt einen eigenen Freistellungsauftrag, dabei darf der Sparerpauschbetrag insgesamt nicht überschritten werden.

    Oft passiert es jedoch, dass Anleger die Aufträge ungeschickt verteilt haben und einen Steuerabzug hatten – trotz eines nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrags. Die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer können sie sich dann mit der Anlage KAP zurückholen."


    Und sollte man dann nicht die Bankunterlagen mitsenden, da sie ja sonst nicht nachvollziehen können, wo ich wieviel Kapitalertragssteuer gezahlt habe.

  • Und wie hole ich dann meine zuviel gezahlten Kapitalertragssteuern zurück, wenn ich den Freistellungsauftrag schlecht verteilt habe?

    Über die Steuererklärung - nur ist das nicht die Günstigerprüfung. Wird aber beides gemacht sofern Du die Daten eingibst.

    Und sollte man dann nicht die Bankunterlagen mitsenden, da sie ja sonst nicht nachvollziehen können, wo ich wieviel Kapitalertragssteuer gezahlt habe.

    Nein. Du gibst die Beträge zunächst einmal an. Sofern das für das FA glaubhaft ist wird es die Steuer nach Deinen Angaben festsetzen. Glaubhaft machen heißt eben nicht beweisen müssen. Deine Freistellungen kennt es über ein Meldeverfahren schon. (bei Interesse hier https://www.bzst.de/DE/Unterne…e_node.html#js-toc-entry1)


    Bei mir wurde in den letzten Jahren die Steuer jeweils vorläufig festgesetzt und die Jahressteuerbescheinigungen im Nachgang angefordert da ich ein paar spezielle Sachen habe. Habe ich dann per Mail nachgereicht und innerhalb von Tagen wurde die Vorläufigkeit aufgehoben.

  • Über die Steuererklärung - nur ist das nicht die Günstigerprüfung. Wird aber beides gemacht sofern Du die Daten eingibst.

    Danke. Also, selbst, wenn ich nicht "Günstigerprüfung" ankreutze, aber meine verteilten Freistellungsaufträge und gezahlte Kapitalertragssteuern eintrage, wird das Finanzamt mich besser stellen - also quasi im Nachhinein den Freistellungsauftrag optimal verteilen?

  • Dankesehr.Und diese Veranlagung muss ich nirgends ankreutzen? Die geschieht von ganz allein (solange ich genutzten Freistellungsauftrag & erzielte Kapitalerträge eintrage).

  • Ich korrigiere meine Aussage und empfehle ein Kreuz in Zeile 5 aufgrund der Anleitung der Finanzverwaltung zur Anlage KAP. Dort steht

    Zeile 5 Überprüfung des Steuereinbehalts dem Grunde und der Höhe nach

    Liegt bei Ihnen insbesondere einer der folgenden Sachverhalte vor, können Sie den Steuereinbehalt durch das Finanzamt überprüfen lassen, wenn z. B.
    der Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug nicht vollständig ausgeschöpft wurde,
    ...
    In diesen Fällen tragen Sie bitte in das Feld in der Zeile 5 eine „1“, in der jeweiligen Zeile in der linken Spalte der Zeilen 7bis 15 die Werte der betreffenden Steuerbescheinigung

    Quelle über https://www.formulare-bfinv.de/

  • Günstigerprüfung heißt es wird geprüft ob statt den 25% Abgeltungssteuer Dein persönlicher Steuersatz niedriger ist. Wenn ja wird dann der persönliche Steuersatz angewandt und die Differenz erstattet.

  • Also immer ankreutzen? Oder gibt es Nachteile dadurch?


    Wo finde ich meinen persönlichen Steuersatz? Ganzn unte finde ich:

    Steuerbelastung

    Ihre Einkommenssteuerbelastung bezogen auf das zu versteuernde Einkommen beträgt X%.


    Das ist geringer als 25%. Aber egal ob ich Günstigerprüfung oder Überprüfung des Steuereinbehalts ankreutze oder beides, die zu erwartende Rückzahlung bleibt stets identisch.

  • Bei der Günstigerprüfung finden folgende Rechnungen statt.

    1. Einkünfte außer KapV * pers. Steuersatz + Einkünfte KapV * 25% = x

    2. Alle Einkünfte * persönlicher Steuersatz = y

    3. Vergleich von x und y. Wenn y < x, dann erfolgt eine Besteuerung auch der Einkünfte KapV mit dem persönlichen Steuersatz.


    Maßgeblich ist für die Günstigerprüfung daher der sog. Grenzsteuersatz und nicht der Durchschnittssteuersatz. Grenzsteuersatz: Wieviel Steuern müsste ich auch den nächsten Euro bzw. auf die nächsten x Euros zahlen?


    Mit dem Ankreuzen kann man nichts falsch machen. Der maßgebliche Grenzsteuersatz von 25% ist aber schneller erreicht als die Meisten es erwarten.

  • Grenzsteuersatz ?

    Grenzsteuersatz ?

    Wo finde ich den.Mein persöhnicher Steuersatz liegt immer unter 25%.Demnach macht nach meinem Verständnis eine Günstigerprüfung Sinn.Finanztip schreibt vom 29.04.21 das das zu versteuernde Einkommen unter 17000 Euro liegt um davon zu profitieren.Mein Einkommen ist aber wesentlich höher.Könnte mir hier jemand den Zusammenhang erklären.


    Herzlichen Dank

  • Hallo @wolkla, willkommen im Finanztip-Forum.


    Das funktioniert so: die ersten 9.744 € sind steuerfrei, also Steuersatz 0 %. Dann geht es in zwei Stufen mit variablen aber steigenden Steuersätzen weiter, ab 57,919 € sind es dann 42%. Die genannten Sätze sind die Grenzsteuersätze, d.h. die Steuer, die pro € mehr anfällt.


    Davon zu unterscheiden ist der Durchschnittssteuersatz, das ist die Steuer dividiert durch das zu versteuernde Einkommen. Durch die 0€ bis 9.744 € und die Stück um Stück steigenden Steuersätze ist dieser immer kleiner als der Grenzsteuersatz.


    Gibt man beim BMF Steuerrechner die 17.000 € ein, so ist der Grenzsteuersatz 24,9%, der Durchschnittssteuersatz 8,82%

    Bei 53.500 € ist der Durchschnittssteuersatz 25%, der Grenzsteuersatz aber schon über 40%.


    Selberrechnen hier https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

  • Ich hatte in #15 den Link eingestellt. Deine Daten eingeben und als Ergebnis kommt der Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.


    Wenn es nicht klappt das zvE nennen, dann mache ich es. Ggf. oben über "Konversationen" als private Nachricht.

  • Schau in den letzten Steuerbescheid wie es bei Dir berechnet wurde. Es steht so im Bereich unten Seite 1 / oben Seite 2.


    Grob ist es die Summe der Bruttoeinkünfte ohne abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge abzüglich Werbungskosten und abziehbare Sonderausgaben, ggf. die jeweiligen Freibeträge, falls diese höher sind.