Kontoführungsgebühren - was zählt dazu?

  • Hallo, was zählt zu den Kontoführungsgebühren, welche man in der Steuererklärung absetzen kann? 16€ werden pauschal anerkannt. Jedoch sind die höher, wenn man Buchungspostengebühren usw. hinzurechnet.


    Zählt nur die Grundbebühr für das Konto oder auch die einzelnen Buchungspostengebühren, welche ja nicht nur mit dem Einkommen etwas zu tun haben?

  • Ich bin kein Steuerexperte, aber meines Wissens kann man die Kontoführung absetzen, weil sie erforderlich ist, um als Angestellter das Gehalt überwiesen zu bekommen. Demzufolge zählen keine Kosten für Buchungen dazu, denn die sind den anderen Ausgaben oder Einnahmen zuzuordnen.

  • Anstelle der 16 Euro könnte man die Kosten für eine Abhebung pro Monat (Geld muss ja für Bargeschäfte auch abgehoben werden), die Kosten, die für berufsbedigte Zahlungen anfallen und die anteilige "Grundgebühr" (nur anteilig im Verhältnis berufliche zu private Nutzung) ansetzen.

    Die Gesamtrechnung wäre komplex und aufwendig. In der Regel wird man mit 16 Euro ganz gut fahren.

  • 16 Euro pro Jahr als Pauschale.

    Man kann auch mehr Angeben, sofern man mehr Kosten hat, aber dann dürfen diese Kosten nur im Zusammenhang mit seiner Erwerbstätigkeit stehen.


    Im Übrigen sind Bargeldabhebungen nicht abzusetzen, genauso wie Überweisungen etc., außer sie stehen eben in seinem direkten Beruflichen Zusammenhang.

    Tun sie dies nicht sind es Alltagskosten die nicht Absetzbar sind.

  • Ich bin kein Steuerexperte, aber meines Wissens kann man die Kontoführung absetzen, weil sie erforderlich ist, um als Angestellter das Gehalt überwiesen zu bekommen. Demzufolge zählen keine Kosten für Buchungen dazu, denn die sind den anderen Ausgaben oder Einnahmen zuzuordnen.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

  • So war auch meine Vermutung, da der Arbeitgeber keine Lohntüten mehr austeilt und nur durch die Barabhebung das Geld genutzt werden kann. Der BFH sieht dies anders: Die Barabhebung ist nicht Einküfteerzielung sondern Einküfteverwendung. Auch das ist wiederum logisch.

  • Pascal

    Warum?

    Du hast das Geld doch erhalten und kannst von deinem Lohn den Lebensunterhalt bezahlen.


    Der Wunsch nach Bargeld ist ein persönliches Anliegen welches heute nicht mehr im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit steht.

  • Aber nicht in Bargeldform, sondern nur ersatzweise, weil es für den Arbeitgeber einfacher ist. Sonst werde ich ja in Negativzinsen hineingezwungen. Aber das sieht ja der BFH nun einmal anders.